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BGH Urteil zu Cookies - aktive Einwilligung realisieren mit CCM19 Cookie-Banner

Am 28.05.2020 hat der BGH in einem Urteil zum Thema Cookie Management entschieden (BGH, Urteil vom 28.05.2020, Az. I ZR 7/16, „Cookie-Einwilligung II"), dass Webseiten / Onlineshopbetreiber nur nach expliziter Einwilligung der Besucher Cookies setzen dürfen. In dem lange erwarteten Urteil hat der BGH so im Sinne des Verbraucherzentrale Bundesverbandes entschieden.

Vorangekreuzte Zustimmung nicht mehr möglich

Vorangehakte Zustimmungen sind ab dem 28.05.2020 nicht mehr möglich. Der Besucher muss informiert werden und aktiv seine Zustimmung erteilen. Ohne diese explizite Zustimmung dürfen nun keine Cookies mehr gesetzt werden. Das früher übliche "opt out" ist ebenfalls nicht mehr möglich.

Was kommt auf Sie als Betreiber zu?

Falls Sie noch keinen aktuellen Cookie-Banner auf Ihrer Seite nutzen, mit dem Sie die Zustimmung explizit für jeden Bereich beim Besucher abholen, müssen Sie ab jetzt einen einsetzen. Nachstehend haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Sie brauchen zwingend eine echte Einwilligung von den Nutzern Ihrer Webseite für das Setzen von Cookies – vor allem für Tracking-Cookies wie die von Google Analytics, Facebook und diversen anderen Tools und Erweiterungen.
  2. Ein Cookie-Banner mit schon vorangekreuzter Checkbox reicht nicht mehr aus. Die uralte Praxis eines Hinweises wie "Durch Weitersurfen akzeptieren Sie..." stellt natürlich längst keine ausreichende Einwilligung mehr dar.
  3. Der Cookie-Banner muss die Cookies zuverlässig blockieren, bis der Nutzer eingewilligt hat. Erst dann dürfen die Cookies gesetzt werden.
  4. Sie brauchen einen Überblick, welche Skripte welche Cookies auf Ihrer Seite setzen, um entscheiden zu können, wie Sie mit den Skripten und Cookies umgehen.

Betrifft es auch Ihre Website? Jetzt kostenfrei testen und Ergebnisse direkt anschauen!

Ob Ihre Website btroffen ist, können Sie hier mit unserem Cookie Scanner direkt testen. Falls Cookies im Ergebnis auftauchen, die nicht ausschließlich unter der Kategorie "Technisch notwendig" aufgeführt sind, brauchen Sie einen Cookie-Banner wie CCM19. 

Wie kann Ihnen CCM19 bei der BGH konformen Umsetzung helfen?

CCM19 bietet einen Cookie Manager für Ihre Webseite oder Onlineshop als kostenlose Variante für bis zu 5000 Seitenaufrufe pro Monat an, ebenso eine Variante für den Betrieb auf dem eigenen Server, um die Daten zu 100 % unter der eigenen Kontrolle zu halten. Beide Varianten werden durch automatische Updates immer aktuell gehalten. Eine Übersicht zu den möglichen Varianten und alle Preise finden Sie hier.

Interessiert?

Sprechen Sie mit uns - hier können Sie unser Kontaktformular nutzen. Oder rufen Sie uns an unter 0228 629 17 642. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!