Google Fonts Checker - kostenlos - sofort Ergebnis!

Überprüfen Sie JETZT wie hoch das Abmahnrisiko Ihrer Webseite durch die Nutzung von Google Fonts ist. Jetzt den CCM19 Google Fonts Checker starten.

Bisher mit dem CCM19 Google Fonts Checker nach Google Fonts gescannte Domains: 597.199

 

Diese Infos enthält der Report des Google Fonts Checkers - Keine Anmeldung nötig, Ergebnisse werden direkt ausgegeben!

Wenn Sie unseren kostenlosen Google Fonts Checker / Google Fonts Test für Ihre Webseite durchgeführt haben, bekommen Sie im Anschluß eine detaillierte Auflistung darüber, welche Dateien und Fonts von Google Sie auf Ihrer Seite einbinden. Der Google Fonts Checker Report von CCM19® enthält die folgenden Informationen:

  1. Auflistung der Google Fonts, die auf Ihrer Seite genutzt werden und die zu Abmahnungen führen können.
  2. Auflistung von Dateien (CSS / JS), die diese Google Fonts integrieren und möglicherweise ebenfalls zu Abmahnungen führen können.
  3. Konkrete Hilfestellungen, wie Sie die Fonts lokal einbinden und das Problem damit lösen können.
  4. Links zu Plugins, die Sie verwenden können, um die Fonts lokal einzubinden.
  5. Weitere Informationen über kritische Einbindungen, die derselben Problematik unterliegen und evtl. später zu weiteren Abmahnungen führen können.

Wenn Sie Fragen zu dem Report unseres Google Fonts Checks haben, fragen Sie uns einfach unverbindlich nach einer kurzen Einschätzung. Hier sehen Sie einen kleinen Ausschnitt aus dem Report. 

Report Details

Sämtliche Aussagen zu juristischen Themen auf diesen Seiten und im Report sind selbstverständlich keine Rechtsberatung, sondern unsere Meinung zu diesen Themen. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Was ist ein Google Fonts Checker / Google Fonts Scanner / Google Fonts Test?

Ein Google Font Checker ist eine Software, die Ihre Webseite bzw. Ihren Onlineshop über einen Headless Chrome aufruft und auf diesem Wege herausfindet, ob Sie Schriftarten von einem Google Server laden und Sie somit einem Abmahnrisiko unterliegen. 

MIt Hilfe von intelligenten Algorithmen werden alle Dateien und Verlinkungen untersucht. Dabei werden nur die Daten und Links im Report ausgegeben, die Einbindungen von Webseiten von Google durchführen. Auf diesem Wege filtert der Google Fonts Checker zuverlässig alle Fonteinbindungen heraus.

Nutzen Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts? Finden Sie es heraus – mit dem Google Fonts Check von CCM19

Google bietet mit den kostenfreien Google Fonts einen tollen Service an, mit dem Sie kostenfrei herausragende Schriftarten für Ihre Webseite nutzen können. Leider hat das System einen Haken – es erfolgt eine Datenübertragung in die USA. 

Hintergrund: Bei jedem Aufruf einer Datei / Seite im Internet wird mindestens immer Ihre aktuelle IP Adresse übertragen. Das ist aus technischen Gründen absolut notwendig – ohne dieses Prinzip würde das Internet nicht funktionieren. Die Übertragung dieser Daten in die USA ist derzeit aber leider aus verschiedenen rechtlichen Gründen sehr problematisch. 

Die weitergegebene IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum im Sinne von § 12 Abs. 1 und 2 TMG – das ist ziemlich neu, aber seit kurzem gültig für alle Webseitenbetreiber. Zusätzlich kommt hier der Art. 4 Nr. 1 der DSGVO ins Spiel. 

Auf dieser Grundlage hat das Landgericht München entschieden (LG München, Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20): Wer auf einer Webseite ohne Einwilligung der Nutzer Google Fonts einsetzt, verletzt deren Persönlichkeitsrecht. Und das kann teuer werden!

Der Scan Ihrer Webseite ist natürlich kostenlos und wenn Sie Fragen zu Ihrem Google-Fonts-Report haben, können Sie uns immer gerne kontaktieren.

Technisch ist das leider nicht zuverlässig möglich. Moderne Browser laden diverse Resourcen, auf die sie während des Ladens treffen, parallel schon herunter bevor sie überhaupt ausgeführt oder genutzt werden. Das bedeutet dass z.B. Font-Dateien von Google parallel mit dem Skript eines Consentbanners geladen werden, also schon lange bevor das Consent Skript ausgeführt werden kann.

Es besteht lediglich die Möglichkeit, die Font-Dateien nach einem Consent über den Consent Banner zu laden, das hat aber den eklatanten Nachteil dass viele Besucher dann die falschen Schriften zu sehen bekommen, wenn sie der Verwendung der Fonts nicht zustimmen. Insofern ist in diesem Fall das lokale Ausspielen, wie weiter unten beschrieben, der einzig sinnvolle und belastbare Weg. 

Wofür brauchen Sie den Google Fonts Checker?

Einen Google Fonts Checker brauchen Sie, um herauszufinden, ob Ihre Webseite oder Ihr Onlineshop Fonts von Google verwendet UND diese Dateien von den Google Seiten lädt. Der Google Fonts Check zeigt Ihnen ob genau das passiert. Wenn Sie auf diesem Wege Ihre Besucher dazu zwingen, die IP und andere Daten der Besucher Ihrer Webseite an Google zu übertragen, kann das zu größeren rechtlichen Problemen führen.

Wie teuer können Datenschutzverstöße bei den Google Fonts werden?

EUR Die Google Fonts selber sind natürlich kostenfrei, so bietet Google diese Fonts auch an. Die Schriftarten aus dem Google-Fonts-Katalog sind unter verschiedenen Lizenzen veröffentlicht, allerdings bietet Ihnen jede Lizenz die Möglichkeit, sie auf einer beliebigen Website zu verwenden, sowohl geschäftlich als auch privat. Weitere Informationen können Sie der Google FAQ entnehmen: https://developers.google.com/fonts/faq

Allerdings kursieren gerade diverse Kostennoten, die Unternehmen und Webseitenbetreiber zugesendet werden. Hierbei geht es um Zahlungen von 100 EUR oder mehr, falls auch ein Anwalt eingeschaltet wurde. Auch wenn diese Aufforderungen rechtlich vermutlich nicht wirklich haltbar sind (das scheint derzeit die veröffentlichte Meinung zu sein), kommen trotzdem Kosten auf. Nutzen Sie unseren kostenfreien Google Fonts Check um herauszufinden ob Sie dort ein Problem haben.

Alleine schon die Bearbeitungszeit, die entsteht, um das Schreiben zu händeln, evtl. Rechtsberatung usw., all das sind Kosten, die Sie sich sparen sollten. Möglicherweise können Sie sich die Kosten in EUR zurückholen, aber die Zeit kann Ihnen niemand zurückzahlen.

Warum den Google Fonts Checker von CCM19 nutzen?

Der Google Fonts Checker von CCM19 bereitet Ihnen nicht nur die Daten auf, ob SIe auf Ihrer Webseite Google Fonts verwenden, sondern auch:

  1. Welche Fonts das genau sind
  2. Über welche URLs diese eingebunden werden
  3. Wo Sie genau für diese Schriftarten einen Download finden
  4. Und es gibt detailierte Hinweise wie diese eingebunden werden
  5. Zusätzlich werden noch weitere typische Abmahn- und DSGVO RIsiken mit getestet.

Wie funktioniert der Google-Fonts-Checker?

Technisch ist der Ablauf nicht wirklich komplex. Die Grundlage für die Verarbeitung bildet ein Headless Chrome, den wir auf einem speziellen Server in unseren Clustern laufen lassen. Wenn Sie nun Ihre Domain oben in die Anfragemaske eintragen, passiert Folgendes:

  1. Ihre Domain wird auf Sinn und formale Korrektheit geprüft.
  2. Das Anfrage-Skript gibt die Domain im Hintergrund an den Crawling Server weiter.
  3. Dieser startet im Hintergrund eine Headless Chrome Instanz, ruft die Seite im Headless Chrome auf und wartet einige Sekunden bis alle Skripte und Dateien geladen sind.
  4. Anschließend werden alle Daten aus dem Aufruf des Headless Chrome per Skript abgefragt, verarbeitet und temporär in einer Datenbank gespeichert (5 Minuten, dann verfällt der Eintrag). Hier finden sich dann auch alle geladenen Resourcen wie z.B. die Aufrufe von Google-Fonts-Dateien vom Google Server.
  5. Die Daten werden an das wartende Formular zurückgegeben und dort aufbereitet 
  6. Es erfolgt eine Ausgabe der aufbereiteten Daten.

Verwendete Technologien sind PHP, JS, HTML, MySQL, Linux Server, Headless Chrome.

Wer braucht derzeit den Google Fonts Checker?

Derzeit gibt es alleine in Deutschland laut Builtwith 2,5 Millionen Webseitenbetreiber, die die Google Fonts API nutzen und die Google Fonts direkt einbinden. Es sind sowohl viele große Anbieter betroffen als auch sehr viele kleine Anbieter. Wenn Sie sichergehen wollen – nutzen Sie den CCM19 Google Fonts Checker! 

Bezüglich der Forderungs- und Abmahnschreiben werden vermutlich hier eher die kleineren Betreiber angeschrieben werden, weil hier mit weniger Gegenwehr gerechnet wird.

Google Fonts API User DE

Woher weiß ich, ob ich Google Fonts verwende?

Es gibt verschiedene Methoden, herauszufinden, ob Sie auf Ihrer Webseite Google Fonts verwenden. Wobei es prinzipiell nicht darauf ankommt, ob Sie diese verwenden, sondern wie Sie diese verwenden. Auf die  Einbindung kommt es eben an. Wenn Sie Google Fonts schon immer lokal genutzt haben und die Daten nicht von Google Server geholt haben, dann sind Sie erst mal fein raus und können das Thema zu den Akten legen.

Um jetzt herauszufinden, ob Sie diese direkt von Google laden, können Sie entweder unseren Google Fonts Checker nutzen (Spoiler: das ist der einfachste Weg) – oder Sie öffnen Ihre Webseite in Ihrem Browser, klicken mit der rechten Maustaste im Browser auf Ihre Seite und klicken im aufgehenden Menü auf "Untersuchen". Anschließen führen Sie folgendes durch.

Seite untersuchen auf Google Fonts

  1. Klicken Sie auf den Reiter "Sources" oder auf deutsch "Quellcode".
  2. Schauen Sie im Fenster links ob dort fonts.googleapis.com steht.
  3. Kontrollieren Sie, ob fonts.gstatic.com dort erscheint.

Wenn beide Einträge zu sehen sind, lädt Ihre Seite die Schriftarten direkt vom Google Server, dann besteht akuter Handlungsbedarf.

Google Fonts Abmahnung / Zahlungsaufforderung - was tun?

Wenn es Sie jetzt doch erwischt hat, bevor Sie etwas ändern konnten, wird es aufwändig, wie Sie es auch drehen und wenden. Auf jeden Fall sollten Sie im esten Schritt unseren Google Fonts Checker nutzen um herauszufinden ob das überhaupt stimmt. Wenn man sich derzeit die veröffentlichte Meinung diverser Fachanwälte zu diesem Thema durchliest, findet sich noch keine einheitliche Meinung. Einige Parteien vertreten dabei die Auffassung, dass man einfach zahlen solle (und natürlich die Ursache beseitigen muss), damit das Thema möglichst schnell vom Tisch ist. Andere vertreten die Meinung, dass ja gar kein Schaden entstanden sein kann, oder dass die Übertragung der Daten an Google sogar bewußt ausgelöst wurde, um das Anschreiben umzusetzen.

Weitere Urteile zu diesem Thema gibt es nicht direkt, andere wie das vorläufige Urteil zu Cookiebot lassen aber die gleiche Richtung vermuten. Wie und ob es da zu weiteren Urteilen kommt, ist aus unserer Sicht offen. 

Wenn Sie ein Schreiben vorliegen haben, auf jeden Fall einmal tief durchatmen und dann am besten einen Fachanwalt damit betrauen, der sich dieses Themas dann annehmen kann. So oder so entstehen Kosten. Sie können das Schreiben natürlich auch aussitzen und einfach ignorieren, wir empfehlen das jedoch nicht.

„Google Fonts" – was ist das?

Google stellt seit 2010 jedem Interessierten und damit auch jedem Webseitenbetreiber kostenlose Fonts (englisch für Schriftarten) zur Verfügung. Man kann diese kostenfrei in die eigene Webseite einbinden und damit auch für das eigene Layout nutzen. 

Damit wurde ein häufiges Problem gelöst, das vorher häufig bei Webseiten bestand: Wurde diese mit einer Schriftart designed, die nicht auf jedem Rechner zur Verfügung stand, musste diese entweder extra geladen oder teuer eingekauft werden.

Durch den kostenfreien Zugang hat Google es vielen Webseitenbetreibern ermöglicht, moderne und elegante Schriften für die eigene Seite zu nutzen, ohne dass horrende Kosten durch Lizenzkosten für Schriftarten aufliefen.

Dadurch, dass Google diese Schriftarten auch direkt zum Download und zur Einbindung über ein CDN anbot, konnten viele Betreiber darauf verzichten diese Schriftarten selber zu hosten. Ob das bei Ihnen auch so ist - das finden Sie mit unserem Google Fonts Checker heraus. Zur damaligen Zeit hat dieses Verfahren sogar noch zu einer besseren Ladezeit beigetragen. Moderne Browser arbeiten allerdings anders, daher ist dieser Vorteil inzwischen unerheblich und in vielen Fällen sogar kontraproduktiv.

Google Fonts Webseite

Wie werden Google Fonts eingebunden?

Google Fonts Embedding

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Google Fonts zu nutzen. Der erste Weg läuft über die eigene Webseite. Hierbei werden die Fonts bei Google Fonts heruntergeladen und lokal auf dem eigenen Server gesepeichert. Eine Verbindung zu den Servern von Google erfolgt dabei nicht, da die Fonts nicht mehr von den Google Servern geladen werden. Alle Dateien befinden sich auf dem eigenen Server.

Der zweite Weg erfolgt über die dynamische Einbindung der Dateien direkt vom Google Server, wie die Einbindung erfolgt ist auf dem rechten Screenshot zu sehen der direkt von der Google Fonts Seite stammt. Diese Einbindung können wir mit unserem Google Fonts Checker finden und Ihnen anzeigen.

Auch wenn es technisch ist, das sind die CSS-Anweisungen (CSS: Sprache mit der das Design von Webseiten bestimmt wird), die bei jedem Aufruf Ihrer Webseite durch einen Besucher ausgeführt werden.

Diese Anweisungen führen dazu, dass der Browser der Besucher eine Verbindung zu Google Servern aufnimmt und von dort die Schriftartbeschreibungen und die dazugehörigen Dateien der Schriftarten herunterlädt.

Dabei werden unweigerlich Daten der Besucher übertragen, technisch ist das nicht anders möglich. Vor allem handelt es sich mindestens um die IP Adresse, es werden aber auch noch eine Reihe von weiteren Daten bei dem Aufruf übertragen, die dann mit der IP Adresse kombinierbar sind. 

Als Webseitenbetreiber "zwingen" Sie Ihre Besucher also dazu, Daten an Google weiterzugeben, obwohl diese Besucher das womöglich gar nicht wollen bzw. dieser Übertragung nicht zugestimmt haben.

Google Fonts - Datenschutzrechtlicher Hintergrund / DSGVO - Google Fonts Checker

Grundsätzlich soll die DSGVO die Privatsphäre von natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten schützen. Jeder Mensch hat das Recht selbst darüber zu entscheiden, was mit den eigenen Daten passieren soll und wer darauf Zugriff bekommen darf.

Aus diesem Grund ist nach DSGVO die Verarbeitung dieser Daten grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt einen nach DSGVO vorgesehen Grund oder Freigabe. Diese Punkte befinden sich in dem berühmt berüchtigten Art. 6 DSGVO. Zu den personenbezogenen Daten gehört auch die IP-Adresse und das ist im Zusammenhang mit Google Fonts, die von den Google Seiten eingebunden werden, eben die Ursache des Problems.

Daher hat z.B. auch das Landgericht München in dem zu diesem Thema so wichtigem Urteil geschrieben:

„Die dynamische IP-Adresse stellt für einen Webseitenbetreiber ein personenbezogenes Datum dar, denn der Webseitenbetreiber verfügt abstrakt über rechtliche Mittel, die vernünftigerweise eingesetzt werden könnten, um mithilfe Dritter, und zwar der zuständigen Behörde und des Internetzugangsanbieters, die betreffende Person anhand der gespeicherten IP-Adressen bestimmen zu lassen (BGH, Urteil vom 16.05.2017, Az. VI ZR 135/13). Dabei reicht es aus, dass für die Beklagte die abstrakte Möglichkeit der Bestimmbarkeit der Personen hinter der IP- Adresse besteht. Darauf, ob die Beklagte oder Google die konkrete Möglichkeit hat, die IP-Adresse mit dem Kläger zu verknüpfen, kommt es nicht an."

Da in der Regel keine Einwilligung der Besucher vorliegt, kein Vertragsverhältnis irgendeiner Art mit Besuchern vorliegt und auch sonst keine Gründe vorliegen, die die Datenübertragung rechtfertigen, darf man die Google Fonts nicht auf diesem Wege nutzen. Da ebenfalls eine lokale Einbindung technisch problemlos möglich ist, besteht kein Grund für die Übertragung der Daten. Damit Sie das jederzeit überprüfen können, haben wir Ihnen den kostenlosen Google Fonts Checker zur Verfügung gestellt.

Sind Google Fonts DSGVO konform?

Die dynamische Einbindung von Google Fonts ist ohne Einwilligung der Besucher nicht DSGVO konform - überprüfen Sie die Einbindung am besten direkt mit unserem Google Fonts Checker. Websitebetreiber schulden Unterlassung und Schadensersatz - so zumindest das LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20. Inwiefern sich das auch auf andere US-Dienste bezieht, ist derzeit noch offen, aber zu vermuten ist, dass dies ebenfalls zutrifft.

Auf die Frage, ob ein DSGVO-Verstoß eine gewisse Erheblichkeit erreicht haben muss, um den Zuspruch von Schadensersatz zu rechtfertigen, kommt es aus Sicht des Gerichts nicht an. Der mit der Datenweitergabe an Google verbundene Kontrollverlust und das damit vom Kläger empfundene individuelle Unwohlsein seien so erheblich, dass dies einen Schadensersatzanspruch rechtfertige.

Die Antwort lautet also klar: Nein.

Was genau hat das Landgericht München zum Thema Google Fonts entschieden?

Gerichtshof

Die dynamische Einbindungvon Google Fonts, ohne Einwilligung der Nutzer, verletzt deren Persönlichkeitsrecht. Das hat das Landgericht München entschieden (LG München, Urteil v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht München wehrte sich der Kläger dagegen, dass die Beklagte die eigene IP-Adresse Google gegenüber offenlegt, wenn er die von der Beklagten veröffentlichte Internetseite, die Google Fonts einsetzt, besucht.

Die Nutzung von Google Fonts in dieser Form ist zu unterlassen

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, bei einem Aufruf einer von der Beklagten betriebenen Internetseite durch den Kläger, dessen IP-Adresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts), dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen.

Weitergabe der IP-Adresse ohne Einwilligung verletzt Persönlichkeitsrecht

LG München: Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte an Google stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Das Recht des Beklagten auf informationelle Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB sei berührt. Der Kläger habe nämlich dem Eingriff nicht gemäß § 13 Abs. 2 Telemediengesetz (TMG) a.F., Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eingewilligt.

IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum

Die weitergegeben IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum im Sinne von § 12 Abs. 1 und 2 TMG (in der zum Zeitpunkt der Weitergabe geltenden Fassung), § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz und Art. 4 Nr. 1 DS-GVO dar, denn der Webseitenbetreiber verfügt abstrakt über rechtliche Mittel, die vernünftigerweise eingesetzt werden könnten, um mithilfe Dritter, und zwar der zuständigen Behörde und des Internetzugangsanbieters, die betreffende Person anhand der gespeicherten IP-Adressen bestimmen zu lassen (BGH, Urteil vom 16.05.2017 - VI ZR 135/13). Dabei reicht es aus, dass für die Beklagte die abstrakte Möglichkeit der Bestimmbarkeit der Personen hinter der IP-Adresse besteht. Darauf, ob die Beklagte oder Google die konkrete Möglichkeit hat, die IP-Adresse mit dem Kläger zu verknüpfen, kommt es nicht an.

Nutzung von Google Fonts ist ohne Datenübermittlung an Google möglich

Es liegt auch kein Rechtfertigungsgrund für diesen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor des Klägers vor. Ein berechtigtes Interesse der Beklagten i.S.d. Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO, wie von ihr behauptet, liegt nicht vor, denn Google Fonts kann durch die Beklagte auch genutzt werden, ohne dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server hergestellt wird und eine Übertragung der IP-Adresse der Webseitennutzer an Google stattfindet.

Wiederholungsgefahr ist gegeben

Außerdem war der Kläger auch nicht verpflichtet, vor dem Aufrufen der Webseite der Beklagten seine IP-Adresse zu verschleiern. Das Gericht bejahte ebenfalls eine Wiederholungsgefahr. Die Wiederholungsgefahr wird nicht dadurch ausgeräumt, dass die Beklagte mittlerweile Google Fonts so benutzt, dass eine Kundgabe der IP-Adresse der Webseitenbesucher an Google nicht mehr stattfindet. Die Wiederholungsgefahr kann lediglich durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Datenschutzniveau in den USA nicht angemessen

Das LG München sprach dem Beklagten Schadenersatz aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO zu. Ob die Erheblichkeitsschwelle bei dem vorliegenden immateriellen Schaden überschritten sei, könne dahinstehen. Der damit verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im Hinblick auf den Kontrollverlust des Klägers über ein personenbezogenes Datum an Google, ein Unternehmen, das bekanntermaßen Daten über seine Nutzer sammelt, und das damit vom Kläger empfundene individuelle Unwohlsein so erheblich, dass ein Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist.

Berücksichtigt werden muss dabei auch, dass unstreitig die IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übermittelt wurde, wobei dort kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 16.7.2020 - C-311/18 (Facebook Ireland u. Schrems), NJW 2020, 2613) und die Haftung aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO präventiv weiteren Verstößen vorbeugen soll und Anreiz für Sicherungsmaßnahmen schaffen soll. Die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes ist im Hinblick auf die inhaltliche Schwere und Dauer der Rechtsverletzung angemessen und wird von der Beklagten auch nicht angegriffen.

Hier die Lösung - Google Fonts auf eigenem Server

Prinzipiell gibt es nur eine sinnvolle Möglichkeiten, wie Sie die Einbindung der Schriftarten direkt über Google unterbinden können. Ohne Kompromisse bei Geschwindigkeit und Datenschutz geht es, wenn Sie die Schriftarten / Google Fonts auf Ihrem Server speichern und von dort für Ihre Besucher bereitstellen. Hier erklären wir Ihnen, wie das funktioniert und Sie bekommen auch direkt alle technischen Details passend zu den von Ihnen genutzten Fonts!

Google bietet die Möglichkeit, die Schriften herunterzuladen und auf dem eigenen Server speichern und installieren. Das wird explizit durch die verwendetet Lizenz erlaubt - ohne Zusatzkosten! Sie können die Fontdateien auf einer beliebigen Website verwenden, sowohl geschäftlich als auch privat. Weitere Informationen können Sie der Google FAQ entnehmen: https://developers.google.com/fonts/faq

Wie bekommen Sie die Dateien nun auf Ihre Seite?

Die Einbindung erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt laden Sie die notwendigen Dateien von Google herunter und speichern diese anschließend in Ihrem Webspace auf Ihrem Server.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenn Ihnen das zu technisch ist oder Sie Ihre Seite nicht selber verwalten, wenden Sie sich gerne direkt an uns - sehr gerne helfen wir Ihnen weiter, der Aufwand für die Anpassung hält sich meist in überschaubaren Grenzen.

Hier geht es zum Anfrageformular.

Die beste Möglichkeit für den kompletten Download aller notwendigen Dateien bietet derzeit der google-webfonts-helper von Mario Ranftl. Bei diesem Dienst können Sie nicht nur einfach die für Ihre Website passenden Schriftart und -größe auswählen. Sie erhalten zusätzlich auch noch den passenden CSS-Code sowie alle benötigten Font-Formate. Und das alles auf einer Seite. Weiter unten auf der Ergebnisseite finden Sie eine Liste mit den Links zu Ihren verwendeten Schriftarten. Sie müssen nichts suchen!

Auf der Seite google-webfonts-helper selber, finden Sie einen großen Downloadbutton, über den Sie die gewünschten Schriftart Dateien herunterladen können. Betätigen Sie diesen Button, um Ihre verwendeten Font-Dateien herunterzuladen.

Google Fonts Download

Nach dem Download kopieren Sie alle entzippten (wichtig!) Font Dateien auf Ihren Server mit Ihrem FTP Programm. Bitte merken Sie sich den Pfad / Ordner, wo Sie die Dateien gespeichert haben, diese brauchen Sie im nächsten Schritt!

Google Fonts in Ihrer Website einbinden

Um die Font-Dateien / Schriftarten auf Ihrer Webseite verfügbar zu machen, also dafür zu sorgen, dass die Schriften auch genutzt werden, müssen Sie Ihre CSS-Dateien bzw. Ihr Theme anpassen. Kopieren Sie also für alle benötigten Fonts den CSS-Code, der Ihnen auf google-webfonts-helper angezeigt wird. Beispiel für den Font Roboto, analog gehen Sie auch für alle weiteren Fonts vor:

CSS Code einbinden

Sie müssen hier natürlich darauf achten, dass der verwendete Pfad auch stimmt (den Sie sich oben gemerkt haben), ansonsten werden die Fonts nicht geladen.
Allerdings gibt es auf google-webfonts-helper auch die Möglichkeit, den Pfad zu dem Verzeichnis anzugeben.

Verzeichnis für Google Fonts auswählen

Lokale Einbindung mittels Plugin für CMS / Shop Systeme

Für einige CMS / Shop Systeme gibt es die Möglichkeit Fonts lokal direkt einzubinden bzw. den Aufruf von Google Fonts direkt zu unterbinden. Bei den meisten Systemen muss man aber leider tatsächlich Hand anlegen und Daten in Templates bearbeiten. Exemplarisch haben wir hier einige Plugins von Wordpress aufgelistet.

Wordpress