.

Richtlinien für Cookie-Banner von NOYB und die Umsetzung mit CCM19

Der bekannte Anwalt für Datenschutzrecht Max Schrems hat die Organisation NOYB (None of Your Business) gegründet, um gegen Unternehmen vorzugehen, die auf ihrer Webseite rechtswidrige Cookie-Banner einsetzen. Das Team von NOYB analysiert seither im Rahmen eines Projekts regelmäßig Cookie-Banner auf Webseiten im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Transparenz und inhaltliche Richtigkeit.

Um keine Abmahnung zu riskieren, ist es daher wichtig, dass das eingesetzte Cookie-Banner auf der eigenen Webseite den strengen Richtlinien von NOYB standhalten kann. CCM19 bringt alle Features für eine korrekte Konfiguration mit und wir zeigen Ihnen im Folgenden, wie Sie mit wenigen Klicks ihr Cookie-Banner NOYB-konform einrichten.

1. Ablehnmöglichkeit direkt in erster Ansicht

NOYB kritisiert, dass 81 % der analysierten Cookie-Banner keine Möglichkeit bieten, im ersten Fenster alle Cookies mit nur einem Klick abzulehnen. Das ist leicht sicherzustellen, indem direkt im ersten Fenster des Cookie-Banners ein Ablehnen-Button integriert wird:

Banner mit Ablehnen-Button

In CCM19 können Sie in den Einstellungen Ihres aktiven Themes ganz leicht einstellen, welche Buttons angezeigt werden:

Button-Konfiguration

Standardmäßig sind die Buttons für die Cookie-Einstellungen und das Akzeptieren der Cookies eingestellt. Wählen Sie für die dritte Schaltfläche aus der Selectbox einfach den Eintrag „Ablehnen" aus, um den Button zusätzlich einzublenden. Die Reihenfolge sowie die Farbe der Buttons können Sie beliebig verändern.

2. Kategorien dürfen nicht vorausgewählt sein

In 15 % der Fälle hat NOYB festgestellt, dass für die Webseitenbesucher im Banner bereits eine Vorauswahl getroffen wurde und Cookies oder Cookie-Kategorien bereits angehakt waren, ohne dass der Nutzer eine Aktion durchgeführt hat.
Diese Möglichkeit der Vorauswahl steht in CCM19 wegen der rechtlchen Problematik nicht zur Verfügung; entsprechend kann es hier keine Probleme geben.

3. Buttons statt unscheinbarer Textlinks verwenden

Laut den Analysen von NOYB versuchen rund 51 % der analysierten Webseiten die Rate für die Zustimmung zu erhöhen, indem die Ablehnen-Funktion als unscheinbarer Textlink im Intro-Text des Banners versteckt wird.

In CCM19 werden alle für den Consent relevanten Interaktionsmöglichkeiten standardmäßig als Button angezeigt:

CCM19-Banner

Entsprechend ist auch dieser Punkt auf der NOYB-Checkliste mit dem CCM19 standardmäßig erfüllt.

4. Ausreichender Kontrast für Buttons

Nach Recherchen von NOYB wird in 73 % der Fälle durch schwache Kontraste versucht, das Ablehnen von Cookies zu erschweren. Das ist einerseits dadurch möglich, dass Button- und Schriftfarbe in keinem ausreichenden Kontrast zueinander stehen. Dann ist die Schrift nur schwer lesbar und der Button wird seltener geklickt.
In anderen Fällen wird für den Ablehnen-Button bewusst eine eher unauffällige Farbe gewählt, während der Akzeptieren-Button farblich besser hervorgehoben wird.

In CCM19 können Sie die Button-Farben ganz leicht konfigurieren und es wird sogar auf einen zu geringen Kontrast zwischen Button- und Schriftfarbe hingewiesen:

Kontrast-Einstellung

Die Button-Farbe für den Ablehnen-Button kann separat festgelegt werden, so dass man den Button mit wenigen Klicks auch in einer sich abhebenden Farbe darstellen kann:

Roter Ablehnen-Button

Somit kann auch diese NOYB-Richtlinie mit CCM19 leicht erfüllt werden.

5. Das Ablehnen der Cookies muss genauso einfach sein wie das Akzeptieren

Bei 90 % aller Cookie-Banner wird laut NOYB die Ablehnung der Cookies unnötig erschwert, vor allem dadurch, dass für die Ablehnung der Cookies mehr Klicks notwendig sind als für die Zustimmung. Einige Websites errichten regelrechte Klick-Labyrinthe, die durchlaufen werden müssen, um nicht alle Cookies zu akzeptieren. Dadurch wird die Geduld der Webseitenbesucher bewusst auf eine harte Probe gestellt, um einen Consent wahrscheinlicher zu machen. Diese Form der Einflussnahme wird vom NOYB-Projekt zurecht stark kritisiert.
Mit CCM19 kann leicht sichergestellt werden, dass Besucher Ihrer Webseite die Cookies auch mit einem Klick ablehnen können. Dazu muss lediglich, wie bereits unter Punkt 1 beschrieben, der Ablehnen-Button eingeblendet werden. Dieser erfordert, wie der Akzeptieren-Button, nur einen Klick, so dass das Ablehnen der Cookies nicht einfacher sein könnte.

6. Cookies in der Kategorie „Technisch notwendig" müssen für die Webseitenfunktion wirklich essentiell sein

Rund ein Viertel aller analysierten Webseiten macht laut NOYB unwahre Angaben zur technischen Notwendigkeit der Cookies. Hinweise auf Third-Party-Cookies fehlen häufig sogar vollständig. Da Cookies nur ohne Consent gesetzt werden dürfen, wenn sie für den Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich sind, wird die Definition bisweilen sehr weit ausgelegt und Einbindungen oder Cookies werden als technisch notwendig erklärt, obwohl sie es streng genommen gar nicht sind. 

Hier gilt, dass im Zweifel für Cookies bzw. Einbindungen lieber eine andere Kategorie als „technisch notwendig" gewählt werden sollte. Mit CCM19 können Sie leicht für jede Einbindung die Kategorie festlegen und so dafür sorgen, dass wirklich nur technisch notwendige Elemente als solche deklariert werden:

Kategorie-Einstellung

Wenn Sie hier bei jedem eingesetzten Tool wahrheitsgemäße Einordnungen vornehmen, ist also auch diese NOYB-Richtlinie erfüllt.

Fazit

Die Richtlinien für Cookie-Banner von NOYB sind durch eine sorgfältige Konfiguration des CCM19 leicht einzuhalten. Vieles ist bereits durch die Standard-Einstellungen abgedeckt und einige Regelverstöße, wie das Verwenden von Textlinks anstelle von Buttons, ist in CCM19 gar nicht ohne größeren Aufwand realisierbar.

Sollten Sie Fragen zum Thema der NOYB-Richtlinien bzw. der Umsetzung mit CCM19 haben, können Sie uns immer gerne per Mail oder Telefon kontaktieren. Wir beraten Sie gerne!

Wollen Sie die Umsetzung direkt ausprobieren?

Kein Problem! Melden Sie sich hier einfach zu unserem Free-Tarif an. Bei Fragen nutzen Sie unser Kontakt-Formular.