Cookie Consent Manager für Autohäuser
Das optimale Cookie Banner für Autohäuser
Entdecken Sie den optimalen Cookie Consent Manager speziell für Autohäuser: CCM19! Maßgeschneidert, um Ihre Datenschutzbedingungen zu erfüllen. Erhöhen Sie die Zustimmungsraten durch intuitive Benutzerführung. Vertrauenswürdige Lösung ohne Datenübertragung ins Ausland. Erfahren Sie mehr über CCM19!
Mit CCM19 können Sie:
✓ Die Einwilligung Ihrer Besucher sicher abholen.
✓ Cookie Banner in jedes System integrieren.
✓ Die üblichen DSGVO-Probleme elegant umschiffen.
✓ Auf unseren freundlichen & deutschsprachigen Support vertrauen!
Nutzen Sie CCM19 jetzt und erleben Sie, wie einfach
DSGVO-Compliance sein kann! 14 Tage kostenlos im Free Account testen.
Sie nutzen noch keinen Cookie Banner?
Dann testen Sie Ihre Website mit unserem Online-Scanner der Ihnen direkt Auskunft gibt ob ein Banner notwendig ist.
CCM19 hilft bereits 236.477 Webseiten bei der Erfüllung von DSGVO, TDDDG & Co.

Eine Auswahl aus Ihrer Branche Autohäuser
Daten DSGVO-konform speichern
CCM19 speichert die Daten aus Sicherheitsgründen nur auf Servern, die:
- innerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO, und zwar ausschließlich in Deutschland, liegen.
- nicht bei einem der großen Cloud-Provider, von Unternehmen aus den USA, gehostet werden.
Auch wenn derzeit der Privacy Shield 2.0 gilt, ist es auf Dauer fraglich, ob personenbezogene Daten rechtswirksam in die USA übertragen werden dürfen. Dies bedeutet schlicht: Man sollte dauerhaft keine außereuropäischen Anbieter nutzen, die derartige Daten speichern.
Hinzu kommt, dass der sogenannte Cloud Act, der es den US-Behörden ermöglicht selbst dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu nehmen, wenn die Speicherung gar nicht in den USA erfolgt. Sprich: Auch wenn die Server der amerikanischen Cloud-Anbieter in Deutschland stehen, besteht dennoch die Möglichkeit eines Durchgriffs durch die US-Behörden.
Dadurch erscheint es derzeit fraglich, ob es dauerhaft datenschutzkonform ist, personenbezogene Daten wie Consent-Daten direkt auf Servern von US-amerikanischer Anbietern zu speichern. Deshalb verzichten wir von CCM19 im Interesse unserer Besucher dauerhaft auf entsprechende Anbieter – wir nutzen nur Speichermöglichkeiten von deutschen Unternehmen in Deutschland.
Erfüllung der Dokumentationspflicht
Aus der DSGVO ergibt sich eine Dokumentationspflicht auch für Anbieter aus der Branche Autohäuser für die Speicherung der gegebenen Zustimmung(en). Man muss als Website-Betreiber demnach jederzeit nachweisen können, dass Besucher X den Consent Y gegeben hat. Dies wird idealerweise in einem durchsuchbaren Logfile festgehalten, so dass der Betreiber den Consent jederzeit nachprüfen kann.
In Art. 5 Abs. 2 DSGVO wird die ,,Rechenschaftspflicht" definiert. Verantwortliche müssen die Einhaltung bestimmter Datenschutzgrundsätze, für die sie verantwortlich sind, nachweisen können. Art. 24 Abs.1 DSGVO spezifiziert, dass Verantwortliche verpflichtet sind, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-gemäß erfolgt.
Damit fallen leider schon sehr viele einfache Cookie Banner Skripte hintenüber: Ein entsprechendes Logfile, das angemessen anonymisiert ist und erst im Augenblick der Anfrage mit Hilfe des Anfragenden deanonymisiert werden kann, ist meist nicht verfügbar.
Cookie Banner für Autohäuser
Das Herzstück von CCM19 für Ihre Autohäuser Webseite, Onlineshop oder sonstige Applikation - der Cookie Banner für Autohäuser. Mit diesem Banner realisieren Sie auf Ihrer Webseite die notwendige Zustimmung zum Setzen von diversen Cookies und zum ausführen von (Tracking)Skripten.
In dem animierten Bild sehen Sie den Cookie Banner in Aktion. Im ersten Fenster gibt es drei Möglichkeiten, die vorgeschrieben sind: Ablehnen, Informationen und Akzeptieren. Jeder Button ist einzeln (de)aktivierbar und als Betreiber haben Sie die Möglichkeit, diese individuell zu bearbeiten und zu gestalten.
Mit dem Banner wird der Consent gesetzt, den Sie als Betreiber auch dokumentieren müssen. Die Consents werden in anonymisierter Form verschlüsselt gespeichert. Ein AVV ist daher nicht zwingend erforderlich, wir bieten ihn natürlich dennoch an.
Das Protokoll ist selbstverständlich dauerhaft in der Administration einsehbar.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Cookie Banner für Autohäuser
Cookie Banner für Autohäuser in 5 Minuten integriert!
Entdecken Sie den idealen Cookie Consent Manager für Autohäuser
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Im digitalen Zeitalter haben Datenschutz und Transparenz oberste Priorität, besonders für Autohäuser. Ein kompetenter Cookie Consent Manager (CCM) ist daher unerlässlich, um das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. DSGVO und TDDDG stellen dabei besondere Herausforderungen dar. CCM19 bietet für Autohäuser eine maßgeschneiderte Lösung, die nicht nur diese Hürden meistert, sondern auch das Kundenerlebnis auf Ihrer Webseite optimiert.
Warum CCM19 für Autohäuser?
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CCM19 versteht die speziellen Bedürfnisse von Autohäusern, wenn es um Datenschutz geht. Es ist entscheidend, einen Cookie Consent Manager zu wählen, der sowohl flexibel als auch rechtlich zuverlässig ist. CCM19 bietet Autohäusern die Möglichkeit, ihre Cookie-Richtlinien DSGVO- und TDDDG-konform zu gestalten, und das mit einer benutzerfreundlichen Oberfläche und individuell anpassbaren Optionen.
Sicherheit und Compliance: Das Rückgrat von CCM19
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CCM19 setzt einen hohen Standard in der Sicherheit der Datenverarbeitung. Alle Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert, und es wird ausdrücklich auf den Einsatz von US-Anbietern wie AWS oder Google Cloud verzichtet. Dies gewährleistet eine hohe rechtliche Sicherheit und schützt die Autohäuser vor den rechtlichen Risiken, die mit dem Datenschutz verbunden sind. Des Weiteren ermöglicht CCM19 durch seine Einhaltung der DSGVO- und TDDDG-Vorschriften eine transparente und vertrauenswürdige Kommunikation mit den Kunden.
Die effektive Verwaltung der Nutzereinwilligungen durch CCM19 minimiert zudem die rechtlichen Risiken für Autohäuser. Durch die Dokumentation der Zustimmung in einem durchsuchbaren Logfile erfüllt CCM19 die aus der DSGVO sich ergebende Dokumentationspflicht. Dies bietet den Autohäusern nicht nur Rechtssicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen der Nutzer durch transparentes Consent Management.
Ein maßgeschneiderter Cookie Consent Manager für Ihre Marke
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CCM19 ist darauf ausgerichtet, individuell an die Bedürfnisse jedes einzelnen Autohauses angepasst zu werden. Von der Wahl zwischen einem Privacy Banner und einer Privacy Wall bis hin zur Entscheidung über den Einsatz eines Ablehnen-Buttons – CCM19 lässt Ihnen die Freiheit, die Cookie Consent-Lösung zu gestalten, die perfekt zu Ihrer Marke passt. Sie können die Dienste auf der Grundlage der gewählten Rechtsgrundlage individuell konfigurieren, was eine hohe Anpassungsfähigkeit und damit Rechtssicherheit garantiert.
Ein weiterer Vorteil von CCM19 ist die Möglichkeit, Ihre Nutzer durch Kategorien besser zu informieren. Sie können Datenverarbeitungsdienste in verschiedene Kategorien einteilen oder eigene Beschreibungstexte erstellen, wodurch die Transparenz gegenüber den Nutzern erhöht wird. Durch die Nutzung der umfangreichen Service-Datenbank von CCM19 erhalten Autohäuser zudem detaillierte Informationen und Templates für eine rechtssichere Nutzereinwilligung.
Regionale Anpassungen und Mehrsprachigkeit
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CCM19 erkennt die Notwendigkeit von Autohäusern, international tätig zu sein und dabei unterschiedliche rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Durch Erkennung der IP-Adresse der Nutzer kann CCM19 entsprechende Einstellungen anzeigen, die je nach Region variieren. Darüber hinaus unterstützt CCM19 mehr als 24 Sprachen, was die Nutzererfahrung auf Ihrer Webseite global verbessert und sicherstellt, dass die Datenschutzrichtlinien in einer für alle verständlichen Sprache kommuniziert werden.
Zum Abschluss ist es wichtig, die Kontrolle darüber zu behalten, wer Zugriff auf die Konfigurationen Ihres Cookie Consent Managers hat. Mit CCM19 können Sie spezifische Zugriffsrechte für Teammitglieder definieren, was eine fehlerfreie und rechtssichere Verwaltung Ihrer Datenschutzmaßnahmen ermöglicht. Dies ist besonders relevant für Autohäuser, wo verschiedene Abteilungen wie Rechtsabteilung, Marketing oder IT an der Einhaltung der Datenschutzrichtlinien beteiligt sind.








