Cookie Consent Manager für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe
Das optimale Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe
Entdecken Sie CCM19, den führenden Cookie Consent Manager, maßgeschneidert für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe. Perfekte Datenschutzlösung! Optimieren Sie Ihre Webseite mit unserem spezialisierten Cookie Consent Manager, entwickelt für die Bedürfnisse der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe. Zuverlässiger Support inklusive!
Mit CCM19 können Sie:
✓ Die Einwilligung Ihrer Besucher sicher abholen.
✓ Cookie Banner in jedes System integrieren.
✓ Die üblichen DSGVO-Probleme elegant umschiffen.
✓ Auf unseren freundlichen & deutschsprachigen Support vertrauen!
Nutzen Sie CCM19 jetzt und erleben Sie, wie einfach
DSGVO-Compliance sein kann! 14 Tage kostenlos im Free Account testen.
Sie nutzen noch keinen Cookie Banner?
Dann testen Sie Ihre Website mit unserem Online-Scanner der Ihnen direkt Auskunft gibt ob ein Banner notwendig ist.
CCM19 hilft bereits 236.477 Webseiten bei der Erfüllung von DSGVO, TDDDG & Co.

Eine Auswahl aus Ihrer Branche Behinderten- und Suchtkrankenhilfe
Daten DSGVO-konform speichern
CCM19 speichert die Daten aus Sicherheitsgründen nur auf Servern, die:
- innerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO, und zwar ausschließlich in Deutschland, liegen.
- nicht bei einem der großen Cloud-Provider, von Unternehmen aus den USA, gehostet werden.
Auch wenn derzeit der Privacy Shield 2.0 gilt, ist es auf Dauer fraglich, ob personenbezogene Daten rechtswirksam in die USA übertragen werden dürfen. Dies bedeutet schlicht: Man sollte dauerhaft keine außereuropäischen Anbieter nutzen, die derartige Daten speichern.
Hinzu kommt, dass der sogenannte Cloud Act, der es den US-Behörden ermöglicht selbst dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu nehmen, wenn die Speicherung gar nicht in den USA erfolgt. Sprich: Auch wenn die Server der amerikanischen Cloud-Anbieter in Deutschland stehen, besteht dennoch die Möglichkeit eines Durchgriffs durch die US-Behörden.
Dadurch erscheint es derzeit fraglich, ob es dauerhaft datenschutzkonform ist, personenbezogene Daten wie Consent-Daten direkt auf Servern von US-amerikanischer Anbietern zu speichern. Deshalb verzichten wir von CCM19 im Interesse unserer Besucher dauerhaft auf entsprechende Anbieter – wir nutzen nur Speichermöglichkeiten von deutschen Unternehmen in Deutschland.
Erfüllung der Dokumentationspflicht
Aus der DSGVO ergibt sich eine Dokumentationspflicht auch für Anbieter aus der Branche Behinderten- und Suchtkrankenhilfe für die Speicherung der gegebenen Zustimmung(en). Man muss als Website-Betreiber demnach jederzeit nachweisen können, dass Besucher X den Consent Y gegeben hat. Dies wird idealerweise in einem durchsuchbaren Logfile festgehalten, so dass der Betreiber den Consent jederzeit nachprüfen kann.
In Art. 5 Abs. 2 DSGVO wird die ,,Rechenschaftspflicht" definiert. Verantwortliche müssen die Einhaltung bestimmter Datenschutzgrundsätze, für die sie verantwortlich sind, nachweisen können. Art. 24 Abs.1 DSGVO spezifiziert, dass Verantwortliche verpflichtet sind, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-gemäß erfolgt.
Damit fallen leider schon sehr viele einfache Cookie Banner Skripte hintenüber: Ein entsprechendes Logfile, das angemessen anonymisiert ist und erst im Augenblick der Anfrage mit Hilfe des Anfragenden deanonymisiert werden kann, ist meist nicht verfügbar.
Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe
Das Herzstück von CCM19 für Ihre Behinderten- und Suchtkrankenhilfe Webseite, Onlineshop oder sonstige Applikation - der Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe. Mit diesem Banner realisieren Sie auf Ihrer Webseite die notwendige Zustimmung zum Setzen von diversen Cookies und zum ausführen von (Tracking)Skripten.
In dem animierten Bild sehen Sie den Cookie Banner in Aktion. Im ersten Fenster gibt es drei Möglichkeiten, die vorgeschrieben sind: Ablehnen, Informationen und Akzeptieren. Jeder Button ist einzeln (de)aktivierbar und als Betreiber haben Sie die Möglichkeit, diese individuell zu bearbeiten und zu gestalten.
Mit dem Banner wird der Consent gesetzt, den Sie als Betreiber auch dokumentieren müssen. Die Consents werden in anonymisierter Form verschlüsselt gespeichert. Ein AVV ist daher nicht zwingend erforderlich, wir bieten ihn natürlich dennoch an.
Das Protokoll ist selbstverständlich dauerhaft in der Administration einsehbar.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe
Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe in 5 Minuten integriert!
Warum der richtige Cookie Consent Manager für die Behinderten- und Suchtkrankenhilfe unverzichtbar ist
Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe
Cookie Consent Manager sind ein wesentlicher Bestandteil des Online-Präsenzmanagements, insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe. Organisationen, die in diesem Sektor tätig sind, stehen vor der Herausforderung, Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit in Einklang zu bringen, während sie gleichzeitig gesetzliche Anforderungen erfüllen. CCM19 bietet eine Lösung, die speziell darauf abzielt, diese Herausforderungen effektiv zu bewältigen.
Wie CCM19 die Datenschutzanforderungen in der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe erfüllt
Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe
In der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe ist es essenziell, einen Cookie Consent Manager einzusetzen, der sowohl der DSGVO als auch dem TDDDG entspricht. CCM19 speichert Nutzerdaten ausschließlich auf Servern in Deutschland, womit keine Abhängigkeit von US-Anbietern wie AWS oder Google Cloud besteht. Diese Unabhängigkeit ist besonders wichtig, um die Souveränität und Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
CCM19 hebt sich durch seine benutzerfreundliche Gestaltung hervor – mit einer klaren Kommunikation, anpassbaren Bannern und einer intuitiven Bedienoberfläche. Dabei bleibt die Plattform flexibel und passt sich stetig ändernden gesetzlichen Bestimmungen an, um Ihrer Organisation in der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe maximale Sicherheit zu bieten.
Anpassung und Flexibilität mit CCM19
Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe
Ein CCM muss flexibel genug sein, um auf individuelle Anforderungen eingehen zu können. CCM19 erlaubt es, vollständig angepasste Zustimmungs-Banner zu erstellen, die exakt die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe in der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe ansprechen. Ob es sich dabei um ein Privacy Banner oder eine Privacy Wall handelt, CCM19 bietet die Möglichkeit, jedes Element nach Belieben zu konfigurieren.
Darüber hinaus unterstützt CCM19 die Einhaltung der DSGVO durch das Bereitstellen von durchsuchbaren Logfiles. Dieses Feature ermöglicht es Ihnen, den Nachweis der Nutzereinwilligung effizient und zuverlässig zu führen.
Verbesserung der Nutzererfahrung und des Vertrauens
Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe
Die Einbindung eines professionellen Cookie Consent Managers wie CCM19 kann das Vertrauen der Nutzer in Ihrer Behinderten- und Suchtkrankenhilfe-Webseite signifikant steigern. Eine transparente Kommunikation darüber, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, schützt nicht nur Ihre Marke, sondern verwandelt Datenschutz auch in einen Wettbewerbsvorteil.
Mit CCM19 können Sie Ihre Nutzer genau darüber aufklären, welche Datenverarbeitungsdienste zum Einsatz kommen. Dies geschieht durch detaillierte Informationen und granulare Einstellungsmöglichkeiten, die eine fundierte Zustimmung der Nutzer ermöglichen. Mit einer umfangreichen Service-Datenbank bietet CCM19 zudem vordefinierte Datenschutz-Templates, die leicht in Ihre Datenschutzrichtlinien integriert werden können.
Warum CCM19 die Wahl für die Behinderten- und Suchtkrankenhilfe ist
Cookie Banner für Behinderten- und Suchtkrankenhilfe
CCM19 wird bereits von über 173.114 Seitenbetreibern, einschließlich vieler im Bereich der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe, genutzt. Die Popularität von CCM19 liegt nicht nur in seiner rechtlichen Sicherheit und hohen Zustimmungsraten begründet, sondern auch in seinem umfassenden Support und der Möglichkeit, die Plattform vollständig an individuelle Bedürfnisse anzupassen.
Indem CCM19 die Dokumentationspflichten nach DSGVO erfüllt und gleichzeitig eine hohe Anpassungsfähigkeit bietet, stellt es ein unverzichtbares Tool für jede Organisation im Bereich der Behinderten- und Suchtkrankenhilfe dar, die ihre Online-Präsenz rechtskonform und nutzerfreundlich gestalten möchte.








