Cookie Consent Manager für Buchhaltungsdienste

Das optimale Cookie Banner für Buchhaltungsdienste

CCM19 – bester Cookie Consent Manager für Buchhaltungsdienste: mehr Zustimmungen, deutscher Support.

Mit CCM19 können Sie:

Die Einwilligung Ihrer Besucher sicher abholen.
Cookie Banner in jedes System integrieren.
Die üblichen DSGVO-Probleme elegant umschiffen.
Auf unseren freundlichen & deutschsprachigen Support vertrauen!

Nutzen Sie CCM19 jetzt und erleben Sie, wie einfach DSGVO-Compliance sein kann! 14 Tage kostenlos im Free Account testen. Sie nutzen noch keinen Cookie Banner? Dann testen Sie Ihre Website mit unserem Online-Scanner der Ihnen direkt Auskunft gibt ob ein Banner notwendig ist.

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CCM19 Cookie Consent Manager für #branchename#

CCM19 hilft bereits 237.431 Webseiten bei der Erfüllung von DSGVO, TDDDG & Co.

15.996 neu in den letzten 3 Monaten
CCM19 Logo Banner Eine Auswahl unserer Cookie Consent Kunden

Eine Auswahl aus Ihrer Branche Buchhaltungsdienste

Cookie Consent Manager CCM19 - Sicherheit

Daten DSGVO-konform speichern

CCM19 speichert die Daten aus Sicherheitsgründen nur auf Servern, die:

  1. innerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO, und zwar ausschließlich in Deutschland, liegen.
  2. nicht bei einem der großen Cloud-Provider, von Unternehmen aus den USA, gehostet werden.

Auch wenn derzeit der Privacy Shield 2.0 gilt, ist es auf Dauer fraglich, ob personenbezogene Daten rechtswirksam in die USA übertragen werden dürfen. Dies bedeutet schlicht: Man sollte dauerhaft keine außereuropäischen Anbieter nutzen, die derartige Daten speichern.

Hinzu kommt, dass der sogenannte Cloud Act, der es den US-Behörden ermöglicht selbst dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu nehmen, wenn die Speicherung gar nicht in den USA erfolgt. Sprich: Auch wenn die Server der amerikanischen Cloud-Anbieter in Deutschland stehen, besteht dennoch die Möglichkeit eines Durchgriffs durch die US-Behörden.

Dadurch erscheint es derzeit fraglich, ob es dauerhaft datenschutzkonform ist, personenbezogene Daten wie Consent-Daten direkt auf Servern von US-amerikanischer Anbietern zu speichern. Deshalb verzichten wir von CCM19 im Interesse unserer Besucher dauerhaft auf entsprechende Anbieter – wir nutzen nur Speichermöglichkeiten von deutschen Unternehmen in Deutschland.

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Erfüllung der Dokumentationspflicht

Aus der DSGVO ergibt sich eine Dokumentationspflicht auch für Anbieter aus der Branche Buchhaltungsdienste für die Speicherung der gegebenen Zustimmung(en). Man muss als Website-Betreiber demnach jederzeit nachweisen können, dass Besucher X den Consent Y gegeben hat. Dies wird idealerweise in einem durchsuchbaren Logfile festgehalten, so dass der Betreiber den Consent jederzeit nachprüfen kann.

In Art. 5 Abs. 2 DSGVO wird die ,,Rechenschaftspflicht" definiert. Verantwortliche müssen die Einhaltung bestimmter Datenschutzgrundsätze, für die sie verantwortlich sind, nachweisen können. Art. 24 Abs.1 DSGVO spezifiziert, dass Verantwortliche verpflichtet sind, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-gemäß erfolgt.

Damit fallen leider schon sehr viele einfache Cookie Banner Skripte hintenüber: Ein entsprechendes Logfile, das angemessen anonymisiert ist und erst im Augenblick der Anfrage mit Hilfe des Anfragenden deanonymisiert werden kann, ist meist nicht verfügbar.

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CCM19 Cookie Consent Log

Banner CCM19 Aktivierung

Cookie Banner für Buchhaltungsdienste

Das Herzstück von CCM19 für Ihre Buchhaltungsdienste Webseite, Onlineshop oder sonstige Applikation - der Cookie Banner für Buchhaltungsdienste. Mit diesem Banner realisieren Sie auf Ihrer Webseite die notwendige Zustimmung zum Setzen von diversen Cookies und zum ausführen von (Tracking)Skripten.

In dem animierten Bild sehen Sie den Cookie Banner in Aktion. Im ersten Fenster gibt es drei Möglichkeiten, die vorgeschrieben sind: Ablehnen, Informationen und Akzeptieren. Jeder Button ist einzeln (de)aktivierbar und als Betreiber haben Sie die Möglichkeit, diese individuell zu bearbeiten und zu gestalten.

Mit dem Banner wird der Consent gesetzt, den Sie als Betreiber auch dokumentieren müssen. Die Consents werden in anonymisierter Form verschlüsselt gespeichert. Ein AVV ist daher nicht zwingend erforderlich, wir bieten ihn natürlich dennoch an.

Das Protokoll ist selbstverständlich dauerhaft in der Administration einsehbar.

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Funktioniert in jedem System

Das CCM19 Cookie Consent Tool für Buchhaltungsdienste funktioniert in jedem Content Management- oder Shopsystem und kann individuell auch an die speziellsten Herausforderungen angepasst werden.

Wichtig ist nur, dass das CCM19 Skript als erstes in der Seite integriert wird – vor allen anderen Skripten. Nahezu alle Anbieter ermöglichen dies.

Natürlich können Sie CCM19 auch für moderne Headless Strukturen und Umsetzungen nutzen, ebenso für Single Page Webseiten. Nach dem Consent werden ohne Reload alle Skript-Elemente aktiviert.

Für CCM19 ist es unerheblich welche Programmiersprache Ihr CMS oder Shopsystem verwendet. Da CCM19 im Browser und nicht auf dem Server ausgeführt wird, funktioniert es immer!

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Settings

Häufig gestellte Fragen zum Thema Cookie Banner für Buchhaltungsdienste

  • Was ist mit Impressionen oder Aufrufe gemeint?
    Wir unterscheiden zwischen den Einblendungen des Cookie-Banners und den Aufrufen des Skriptes: Das Banner wird von den Besuchern der Webseite meist nur einmal beim Betreten der Seite aufgerufen. Nachdem der User sich entschieden hat, Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen, wird das Banner nicht mehr angezeigt.
    Das Skript von CCM19 wird dagegen häufiger aufgerufen, weil es bei jedem Seitenaufruf geladen wird; egal, ob das Banner angezeigt wird oder nicht. Das entspricht im Prinzip den Impressionen einer Seite. Dieser Wert ist ausschlaggebend für die Tarife.

    Der Grund: Bei jedem Aufruf muss gecheckt werden, ob ein Consent besteht, sich in der Zwischenzeit auf Anbieterseite etwas geändert hat usw. Dies erfordert den laufenden Abgleich, also die Aktivität von CCM19. Besucher können ja durchaus auch nach Monaten wiederkommen, dann muss der Consent abgeglichen werden und gespeichert sein.

  • Was ist Unterschied zwischen Download- und Nicht-Download Version?
    Wenn Sie "Download" im Tarif auswählen, bekommen Sie die komplette Software als Downloadpaket zur Verfügung gestellt, Sie können diese dann auf Ihrem Server installieren und von dort aus betreiben. Falls Sie keinen Download auswählen, läuft die Software auf den speziell optimierten Servern von CCM19. In der Cloudversion bleiben alle technischen Hürden in der Hand von CCM19, die Integration ist wesentlich einfacher.
    Die Downloadvariante kommt dann für Sie in Frage, wenn Sie a) die technischen Fähigkeiten für die Installation von PHP Software besitzen und b) das auch wollen oder müssen. Alle anderen nutzen am besten die normale Cloud Variante.

    Die Downloadversion unterscheidet sich also in einem wesentlichem Punkt von der normalen Version:
    1. Sie bekommen die komplette Kontrolle über alle Daten! Müssen aber auch alles selber installieren.
  • Gibt es eine Mindestlaufzeit bzw. Kündigungsfristen für CCM19?
    In den Tarifen gibt es keine langen Kündigungsfristen. Die Laufzeit beträgt einen Monat oder 1 Jahr - je nachdem welche Option Sie gewählt haben und Sie können bis 1 Tag vor Ende der Laufzeit kündigen. Die Mindeslaufzeit ist letztlich die Laufzeit der ausgewählten Tarifoptionen - monatlich oder jährlich. Unabhängig von der gewählten Laufzeit verlängert sich der jeweilige Vertrag nach Ablauf der ersten Laufzeit jeweils auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von eine der Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Eine Kündigung nach Verlängerung des Vertrages ist dann stets unter Einhaltung einer Frist von einem Monat für beide Seiten zulässig. Die Zahlintervalle bleiben wie gewählt bestehen.
  • Stellen Sie nach Kauf des Produkts eine offizielle Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus?
    Selbstverständlich bekommen Sie eine ordentliche Rechnung mit ordnungsgemäß ausgewiesener USt. Wir arbeiten als deutsches Unternehmen nach deutschem Recht.
  • Was passiert, wenn das Limit der Seitenaufrufe überschritten wird?
    Wenn das Limit der Aufrufe erreicht ist, wird die Maske temporär deaktiviert, Sie bekommen aber natürlich vorher 2-3 Warn E-Mails mit entsprechenden Hinweisen. Wenn Sie entweder den Tarif manuell hochsetzen oder der jeweilige Monat vorbei ist beginnt der Counter wieder bei 0 und die Maske erscheint wieder. Ein automatisches Upgrade oder weitere Kosten entstehen nur wenn Sie den Gleittarif explizit freigeschaltet haben. In dem Fall rutschen Sie automatisch in den nächst höheren Tarif. Sie behalten auf jeden Fall immer die Kontrolle!
  • Wo stehen die Server von CCM19, wo findet die Datenverarbeitung statt?
    Alle unsere Server stehen in Limburg, Deutschland bei der OVH GmbH oder bei ALL-INKL.COM, Neue Medien Münnich in Dresden. Wir setzen für die gesamte technische Umsetzung von CCM19 keine Cloud Anbieter aus den USA oder aus anderen unsicheren Drittländern ein. OVH ist einer der weltweit größten Serveranbieter für innovative und agile Unternehmen. Mit dem Hauptsitz in Frankreich unterliegt OVH vollständig den Regeln der DSGVO. ALL-INKL.COM ist einer der serviceorientiertesten Provider Deutschlands und verfügt über eine angemessene Infrastruktur, um auch größte Anforderungen zu erfüllen.
  • Ist CCM19 für jedes System verfügbar?
    Die Full Service Variante funktioniert überall, wo Sie Javascript einbinden können, also überall dort, wo Sie z. B. auch Google Analytics einbinden können. Unterm Strich - ja, überall.
  • Kann man CCM19 auch mit Wordpress betreiben?
    Unser Tool ist komplett unabhängig vom verwendeten CMS einsetzbar und funktioniert entsprechend auch gut mit Wordpress. Eine Einbindungsanleitung explizit für Wordpress finden Sie hier: https://www.docs.ccm19.de/integrationen/ccm19-wordpress/
  • Wo finde ich eine Feature-Übersicht?
    Eine Übersicht über die wichtigsten Features finden Sie auf unsere Seite Produkte und Features.
  • Gibt es irgendwelche technische Abhängigkeiten?
    Kurz gesagt: Nein. Es wird KEIN Framework wie jquery oder Sonstiges benötigt, CCM19 funkktioniert mit plain Javascript unter allen Rahmenbedindungen.

Cookie Banner für Buchhaltungsdienste in 5 Minuten integriert!


Was unsere Kunden sagen!

rg
Ralf G.
5 Sterne

"Weltklasse Service, schnell und immer sehr freundlich auch bei einem Gratis Tarif. Stehen auch bei Fragen und Problemen bei Einbindung der Dienste immer zur Verfügung. Nur zu Empfehlen!"

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Doris Patra
5 Sterne

"Hervorragender Service, sehr freundliche Mitarbeiter und ein Cookie-Banner, welches man auch optisch an das eigene CI anpassen kann. Mir wurde direkt mit einer individuellen CSS-Anpassung geholfen. Einfach top! Kann ich absolut weiterempfehlen!"

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2bits GMbH
5 Sterne

"Sehr zu empfehlen! Die Lösung und der Service sind Top. Immer freundlich, hilfsbereit und kompetent."

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Christian M
5 Sterne

"...durchdachtes UI und Installation auf eigenem Server. Ein unheimlich netter und hilfreicher Support! ..."

iam
interact!
5 Sterne

"...Neben der Plattformunabhängigkeit, der Einfachheit der Integration und dem Funktionsumfang sind v.a. der superschnelle und kompetente Support, der weit über das nornmale Maß hinaus geht, hervorzuheben. Wir sind sehr zufrieden mit der Lösung - volle Empfehlung"

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Petra Schiele
5 Sterne

"Wir haben die Download-Version im Einsatz. Das Tool ist einfach zu bedienen und es gibt ständig interessante Weiterentwicklungen.
Bei Fragen oder Problemen hilft der Service schnell, unkompliziert und kompetent weiterl"

Ratings und Bewertungen von Google, OMRReviews, Capterra und anderen.



Eine Auswahl unserer Cookie Consent Kunden Eine Auswahl unserer Cookie Consent Kunden

Warum Buchhaltungsdienste einen spezialisierten Cookie Consent Manager brauchen

Für spezialisierte Cookie Consent Manager Lösungen sind gerade Unternehmen aus dem Bereich Buchhaltungsdienste besonders sensibel: Mandantendaten, Finanzinformationen und Vertrauenswürdigkeit stehen im Mittelpunkt. Ein moderner Cookie Consent Manager hilft Buchhaltungsdienste dabei, die Vorgaben der DSGVO und des TDDDG einzuhalten, indem er Einwilligungen klar dokumentiert und technisch sicherstellt. Gerade für Buchhaltungsdienste ist es wichtig, dass ein Cookie Consent Manager nicht nur rechtssicher arbeitet, sondern auch das Vertrauen der Mandanten stärkt.


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Rechtssicherheit, Dokumentation und Nachweisführung

Die Dokumentationspflicht nach der DSGVO verlangt, dass Betreiber jederzeit nachweisen können, welche Einwilligung ein Nutzer gegeben hat — eine zentrale Anforderung für jedes professionelle Cookie Consent Manager System, das von Buchhaltungsdienste eingesetzt wird. Ein transparenter Cookie Consent Manager erzeugt durchsuchbare Logfiles und Audit-Trails, sodass Buchhaltungsdienste im Zweifel jederzeit nachprüfbar belegen können, wann und wozu ein Besucher eingewilligt hat. Das minimiert rechtliche Risiken und vereinfacht interne und externe Prüfungen für Buchhaltungsdienste.


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Technische Grundlage: Hosting, Konformität und Unabhängigkeit

Bei der Auswahl eines Cookie Consent Manager ist für Buchhaltungsdienste die Frage des Hostings und der Datenverarbeitung entscheidend: CCM19 hostet alle Daten in Deutschland, verzichtet auf US-Cloud-Dienste wie AWS oder Google Cloud und basiert nicht auf dem TCF, was für viele Buchhaltungsdienste ein entscheidender Punkt für Datensouveränität ist. Ein solcher Cookie Consent Manager bietet Buchhaltungsdienste hohe rechtliche Sicherheit und Transparenz, weil die Speicherung und Verarbeitung der Daten nach deutschen Standards erfolgt.


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Marketing, Google Consent Mode v2 und Monetarisierung

Auch wenn der Fokus von Buchhaltungsdienste nicht primär Werbung ist, profitieren sie von Funktionen wie dem Google Consent Mode v2: Ein Cookie Consent Manager, der dieses Signal unterstützt, schützt die Analytics- und Werbedaten und ermöglicht gleichzeitig datenschutzkonforme Personalisierung. So kann ein Cookie Consent Manager dafür sorgen, dass Buchhaltungsdienste wichtige Nutzungs- und Performance-Daten erhalten, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu verletzen.


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Anpassbarkeit der Benutzeroberfläche und Nutzerfreundlichkeit

Ein flexibler Cookie Consent Manager ist für Buchhaltungsdienste besonders wichtig, weil unterschiedliche Mandantengruppen verschiedene Erwartungen an Transparenz und Optionen haben. CCM19 punktet durch klare Kommunikation, anpassbare Banner (z. B. Privacy Banner oder Privacy Wall) und eine übersichtliche Bedienoberfläche, sodass Buchhaltungsdienste die Darstellung und die Entscheidungsmöglichkeiten der Nutzer exakt an die eigene Marke anpassen können. Damit bleibt ein Cookie Consent Manager für Buchhaltungsdienste sowohl nutzerfreundlich als auch rechtlich robust.


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Kategorien, Vorlagen und granularer Consent

Für die notwendige Transparenz empfiehlt es sich, Dienste über Kategorien zu strukturieren — eine Aufgabe, die ein guter Cookie Consent Manager übernimmt und die besonders für Buchhaltungsdienste relevant ist, da hier oft klar getrennte Verarbeitungskategorien (z. B. Pflichtfunktionen vs. Analyse-Services) nötig sind. CCM19 stellt eine umfangreiche Service-Datenbank mit vordefinierten Datenschutz-Templates bereit, sodass ein Cookie Consent Manager Buchhaltungsdienste ermöglicht, jede Datenverarbeitung verständlich und gesetzeskonform zu beschreiben.


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Regionale Anpassungen und Mehrsprachigkeit

Da gesetzliche Regelungen außerhalb der EU variieren, ist es wichtig, dass ein Cookie Consent Manager regionale Unterschiede berücksichtigt und Inhalte in passenden Sprachen anzeigt; das ist für international arbeitende Buchhaltungsdienste unverzichtbar. CCM19 erkennt die Region anhand der IP-Adresse und bietet über 24 Sprachen an, sodass ein Cookie Consent Manager Buchhaltungsdienste erlaubt, länderspezifische Banner und Texte automatisiert auszuliefern.


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Granulare Einstellungen für Datenschutz und Nutzerinformationen

Granularität ist ein Schlüsselbegriff: Jeder Dienst (z. B. Google Analytics, Facebook Pixel) kann individuell in einem Cookie Consent Manager konfiguriert werden, womit Buchhaltungsdienste genau steuern, welche Drittanbieter aktiv sind. Ein datengetriebener Cookie Consent Manager hilft Buchhaltungsdienste, Transparenz zu schaffen und Einwilligungen gezielt zu dokumentieren, ohne unnötige Datenweitergaben zu riskieren.


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Zugriffsrechte und interne Governance

Da Konfigurationen einer CMP rechtliche Konsequenzen haben können, benötigen Teams in Buchhaltungsdienste differenzierte Rollen- und Rechtemodelle: Ein Cookie Consent Manager sollte ermöglichen, Berechtigungen für Rechtsabteilung, Marketing und IT getrennt zu vergeben. Mit einem solchen Cookie Consent Manager behalten Buchhaltungsdienste die Kontrolle darüber, wer welche Anpassungen vornehmen darf und können so verantwortungsvolle Arbeitsabläufe etablieren.


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Implementierung, Support und Betriebsstabilität

Ein zuverlässiger Cookie Consent Manager unterstützt Buchhaltungsdienste nicht nur technisch, sondern bietet auch deutschsprachigen Support und Hilfestellungen bei der Einrichtung: CCM19 punktet mit freundlichem Support, hoher Zustimmungsrate und praxisnahen Empfehlungen. Ein Cookie Consent Manager für Buchhaltungsdienste sollte einfach zu integrieren sein, auf deutschen Servern laufen und regelmäßig aktualisiert werden, damit rechtliche Anpassungen schnell umgesetzt werden können.


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Konzern- und Skalierbarkeit: Vom Ein-Mann-Büro bis zum multinationalen Anbieter

Ob kleine Kanzlei oder großer Dienstleister: Ein skalierbarer Cookie Consent Manager ist für Buchhaltungsdienste essenziell. CCM19 wird bereits von über 173.114 Seitenbetreibern genutzt und bietet Funktionen für Multidomain-Setups, zentrale Verwaltung und individuelle Ländereinstellungen. So kann ein Cookie Consent Manager Buchhaltungsdienste jeder Größe sicher und effizient begleiten.


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Praxis-Checkliste für Buchhaltungsdienste bei der Auswahl

  • Hostet der Anbieter in Deutschland und erfüllt der Cookie Consent Manager die Anforderungen, die Buchhaltungsdienste an Datenspeicherung stellen?
  • Unterstützt der Cookie Consent Manager Google Consent Mode v2, um Analytics- und Werbedaten für Buchhaltungsdienste zu schützen?
  • Gibt es eine durchsuchbare Logdatei, die Einwilligungen dokumentiert, wie sie Buchhaltungsdienste benötigen?
  • Lässt sich die UI des Cookie Consent Manager an das Corporate Design von Buchhaltungsdienste anpassen und sind granular einstellbare Kategorien verfügbar?
  • Werden rollenbasierte Zugriffsrechte geboten, damit Buchhaltungsdienste IT, Marketing und Recht getrennt agieren können?

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