Cookie Consent Manager für Einrichtungsgegenstände
Das optimale Cookie Banner für Einrichtungsgegenstände
Entdecken Sie den perfekten Cookie Consent Manager für Einrichtungsgegenstände: CCM19! Maßgeschneidert für Ihre Branche. Optimieren Sie Datenschutz mit dem Branchenführenden CCM19, sicher und leistungsstark - speziell für Einrichtungsgegenstände.
Mit CCM19 können Sie:
✓ Die Einwilligung Ihrer Besucher sicher abholen.
✓ Cookie Banner in jedes System integrieren.
✓ Die üblichen DSGVO-Probleme elegant umschiffen.
✓ Auf unseren freundlichen & deutschsprachigen Support vertrauen!
Nutzen Sie CCM19 jetzt und erleben Sie, wie einfach
DSGVO-Compliance sein kann! 14 Tage kostenlos im Free Account testen.
Sie nutzen noch keinen Cookie Banner?
Dann testen Sie Ihre Website mit unserem Online-Scanner der Ihnen direkt Auskunft gibt ob ein Banner notwendig ist.
CCM19 hilft bereits 236.432 Webseiten bei der Erfüllung von DSGVO, TDDDG & Co.

Eine Auswahl aus Ihrer Branche Einrichtungsgegenstände
Daten DSGVO-konform speichern
CCM19 speichert die Daten aus Sicherheitsgründen nur auf Servern, die:
- innerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO, und zwar ausschließlich in Deutschland, liegen.
- nicht bei einem der großen Cloud-Provider, von Unternehmen aus den USA, gehostet werden.
Auch wenn derzeit der Privacy Shield 2.0 gilt, ist es auf Dauer fraglich, ob personenbezogene Daten rechtswirksam in die USA übertragen werden dürfen. Dies bedeutet schlicht: Man sollte dauerhaft keine außereuropäischen Anbieter nutzen, die derartige Daten speichern.
Hinzu kommt, dass der sogenannte Cloud Act, der es den US-Behörden ermöglicht selbst dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu nehmen, wenn die Speicherung gar nicht in den USA erfolgt. Sprich: Auch wenn die Server der amerikanischen Cloud-Anbieter in Deutschland stehen, besteht dennoch die Möglichkeit eines Durchgriffs durch die US-Behörden.
Dadurch erscheint es derzeit fraglich, ob es dauerhaft datenschutzkonform ist, personenbezogene Daten wie Consent-Daten direkt auf Servern von US-amerikanischer Anbietern zu speichern. Deshalb verzichten wir von CCM19 im Interesse unserer Besucher dauerhaft auf entsprechende Anbieter – wir nutzen nur Speichermöglichkeiten von deutschen Unternehmen in Deutschland.
Erfüllung der Dokumentationspflicht
Aus der DSGVO ergibt sich eine Dokumentationspflicht auch für Anbieter aus der Branche Einrichtungsgegenstände für die Speicherung der gegebenen Zustimmung(en). Man muss als Website-Betreiber demnach jederzeit nachweisen können, dass Besucher X den Consent Y gegeben hat. Dies wird idealerweise in einem durchsuchbaren Logfile festgehalten, so dass der Betreiber den Consent jederzeit nachprüfen kann.
In Art. 5 Abs. 2 DSGVO wird die ,,Rechenschaftspflicht" definiert. Verantwortliche müssen die Einhaltung bestimmter Datenschutzgrundsätze, für die sie verantwortlich sind, nachweisen können. Art. 24 Abs.1 DSGVO spezifiziert, dass Verantwortliche verpflichtet sind, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-gemäß erfolgt.
Damit fallen leider schon sehr viele einfache Cookie Banner Skripte hintenüber: Ein entsprechendes Logfile, das angemessen anonymisiert ist und erst im Augenblick der Anfrage mit Hilfe des Anfragenden deanonymisiert werden kann, ist meist nicht verfügbar.
Cookie Banner für Einrichtungsgegenstände
Das Herzstück von CCM19 für Ihre Einrichtungsgegenstände Webseite, Onlineshop oder sonstige Applikation - der Cookie Banner für Einrichtungsgegenstände. Mit diesem Banner realisieren Sie auf Ihrer Webseite die notwendige Zustimmung zum Setzen von diversen Cookies und zum ausführen von (Tracking)Skripten.
In dem animierten Bild sehen Sie den Cookie Banner in Aktion. Im ersten Fenster gibt es drei Möglichkeiten, die vorgeschrieben sind: Ablehnen, Informationen und Akzeptieren. Jeder Button ist einzeln (de)aktivierbar und als Betreiber haben Sie die Möglichkeit, diese individuell zu bearbeiten und zu gestalten.
Mit dem Banner wird der Consent gesetzt, den Sie als Betreiber auch dokumentieren müssen. Die Consents werden in anonymisierter Form verschlüsselt gespeichert. Ein AVV ist daher nicht zwingend erforderlich, wir bieten ihn natürlich dennoch an.
Das Protokoll ist selbstverständlich dauerhaft in der Administration einsehbar.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Cookie Banner für Einrichtungsgegenstände
Cookie Banner für Einrichtungsgegenstände in 5 Minuten integriert!
Entdecken Sie den besten Cookie Consent Manager für die Einrichtungsgegenstände-Branche
Cookie Banner für Einrichtungsgegenstände
Im digitalen Zeitalter der Einrichtungsgegenstände ist es unerlässlich, eine Webseite zu besitzen, die nicht nur ästhetisch ansprechend ist, sondern auch den rechtlichen Anforderungen entspricht. Ein Cookie Consent Manager (CCM) spielt dabei eine entscheidende Rolle. Wenn es darum geht, einen Cookie Consent Manager auszuwählen, der speziell für die Branche der Einrichtungsgegenstände geeignet ist, sticht CCM19 als eine führende Lösung hervor.
Warum CCM19 der ideale Partner für Ihre Webseite ist
Cookie Banner für Einrichtungsgegenstände
CCM19 ist nicht nur darauf ausgerichtet, DSGVO- und TDDDG-konform zu sein, sondern passt sich auch perfekt den Anforderungen der Einrichtungsgegenstände-Branche an. Eine Besonderheit von CCM19 ist, dass es die Daten ausschließlich in Deutschland speichert und somit eine hohe Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit gewährleistet. Für Betreiber von Webseiten im Bereich der Einrichtungsgegenstände bietet CCM19 eine optimale Lösung, um den Cookie Consent klar, transparent und anpassbar zu gestalten.
Einzigartige Eigenschaften von CCM19
Cookie Banner für Einrichtungsgegenstände
- Klarheit der Kommunikation: CCM19 informiert Ihre Besucher auf verständliche Weise über die Nutzung von Cookies und deren Zweck auf Ihrer Webseite im Bereich Einrichtungsgegenstände.
- Anpassungsfähigkeit des Banners: Jede Webseite ist einzigartig. CCM19 bietet daher umfangreiche Anpassungsmöglichkeiten, um den Cookie Consent Banner perfekt auf Ihr Webdesign abzustimmen.
- Übersichtlichkeit der Bedienoberfläche: Für die Verwaltung der Zustimmungen bietet CCM19 eine benutzerfreundliche Oberfläche, die Zeit spart und Effizienz steigert.
- Verwendbarkeit für Marketing Optimierungen: Durch granulare Einstellungsmöglichkeiten können Sie mit CCM19 Ihre Marketing-Strategien datenschutzkonform optimieren und so die Effektivität Ihrer Online-Präsenz im Bereich Einrichtungsgegenstände steigern.
DSGVO- und TDDDG-konformität mit CCM19
Cookie Banner für Einrichtungsgegenstände
CCM19 bietet nicht nur eine hohe rechtliche Sicherheit und erleichtert die Einhaltung der DSGVO und des TDDDG, sondern unterstützt Sie auch dabei, die Dokumentationspflicht zur Einwilligung zu erfüllen. Dies bedeutet, dass Sie mit CCM19 jederzeit nachweisen können, dass und wie Besucher Ihrer Webseite im Bereich Einrichtungsgegenstände ihre Zustimmung gegeben haben.
Zusätzlich minimiert CCM19 Ihre rechtlichen Risiken durch Anpassungsfähigkeit an aktuelle und zukünftige Gesetzesänderungen, schützt vor potenziellen Abmahnungen und stärkt das Vertrauen Ihrer Nutzer durch transparentes Consent Management. Somit ist CCM19 mehr als nur ein Cookie Consent Manager; es ist ein umfassendes Tool, das Datenschutz in einen Wettbewerbsvorteil für Ihre Einrichtungsgegenstände-Webseite verwandelt.
Die Auswahl eines Cookie Consent Managers ist eine wichtige Entscheidung für jeden Webseitenbetreiber im Bereich Einrichtungsgegenstände. CCM19 hebt sich durch seine umfangreichen Funktionen, seine Anpassungsfähigkeit und seinen Fokus auf Datensicherheit und rechtliche Konformität von anderen Lösungen ab. Durch die Implementierung von CCM19 können Sie nicht nur Ihre rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärken und Ihre Marke schützen. In einer Branche, in der Datenschutz und Nutzererfahrung immer wichtiger werden, ist CCM19 der Cookie Consent Manager, dem Sie vertrauen können.








