Cookie Consent Manager für Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften
Das optimale Cookie Banner für Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften
Entdecken Sie CCM19: Die Cookie Consent Manager-Lösung, maßgeschneidert für Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften. Optimaler Datenschutz und erhöhte Zustimmungsraten erwarten Sie! Sichern Sie sich deutschsprachigen Support und Datenhaltung in Deutschland mit CCM19. Eine ideale Cookie Consent-Lösung für Ihre Branche, ohne Datenübertragung ins Ausland.
Mit CCM19 können Sie:
✓ Die Einwilligung Ihrer Besucher sicher abholen.
✓ Cookie Banner in jedes System integrieren.
✓ Die üblichen DSGVO-Probleme elegant umschiffen.
✓ Auf unseren freundlichen & deutschsprachigen Support vertrauen!
Nutzen Sie CCM19 jetzt und erleben Sie, wie einfach
DSGVO-Compliance sein kann! 14 Tage kostenlos im Free Account testen.
Sie nutzen noch keinen Cookie Banner?
Dann testen Sie Ihre Website mit unserem Online-Scanner der Ihnen direkt Auskunft gibt ob ein Banner notwendig ist.
CCM19 hilft bereits 236.450 Webseiten bei der Erfüllung von DSGVO, TDDDG & Co.

Eine Auswahl aus Ihrer Branche Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften
Daten DSGVO-konform speichern
CCM19 speichert die Daten aus Sicherheitsgründen nur auf Servern, die:
- innerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO, und zwar ausschließlich in Deutschland, liegen.
- nicht bei einem der großen Cloud-Provider, von Unternehmen aus den USA, gehostet werden.
Auch wenn derzeit der Privacy Shield 2.0 gilt, ist es auf Dauer fraglich, ob personenbezogene Daten rechtswirksam in die USA übertragen werden dürfen. Dies bedeutet schlicht: Man sollte dauerhaft keine außereuropäischen Anbieter nutzen, die derartige Daten speichern.
Hinzu kommt, dass der sogenannte Cloud Act, der es den US-Behörden ermöglicht selbst dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu nehmen, wenn die Speicherung gar nicht in den USA erfolgt. Sprich: Auch wenn die Server der amerikanischen Cloud-Anbieter in Deutschland stehen, besteht dennoch die Möglichkeit eines Durchgriffs durch die US-Behörden.
Dadurch erscheint es derzeit fraglich, ob es dauerhaft datenschutzkonform ist, personenbezogene Daten wie Consent-Daten direkt auf Servern von US-amerikanischer Anbietern zu speichern. Deshalb verzichten wir von CCM19 im Interesse unserer Besucher dauerhaft auf entsprechende Anbieter – wir nutzen nur Speichermöglichkeiten von deutschen Unternehmen in Deutschland.
Erfüllung der Dokumentationspflicht
Aus der DSGVO ergibt sich eine Dokumentationspflicht auch für Anbieter aus der Branche Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften für die Speicherung der gegebenen Zustimmung(en). Man muss als Website-Betreiber demnach jederzeit nachweisen können, dass Besucher X den Consent Y gegeben hat. Dies wird idealerweise in einem durchsuchbaren Logfile festgehalten, so dass der Betreiber den Consent jederzeit nachprüfen kann.
In Art. 5 Abs. 2 DSGVO wird die ,,Rechenschaftspflicht" definiert. Verantwortliche müssen die Einhaltung bestimmter Datenschutzgrundsätze, für die sie verantwortlich sind, nachweisen können. Art. 24 Abs.1 DSGVO spezifiziert, dass Verantwortliche verpflichtet sind, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-gemäß erfolgt.
Damit fallen leider schon sehr viele einfache Cookie Banner Skripte hintenüber: Ein entsprechendes Logfile, das angemessen anonymisiert ist und erst im Augenblick der Anfrage mit Hilfe des Anfragenden deanonymisiert werden kann, ist meist nicht verfügbar.
Cookie Banner für Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften
Das Herzstück von CCM19 für Ihre Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften Webseite, Onlineshop oder sonstige Applikation - der Cookie Banner für Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften. Mit diesem Banner realisieren Sie auf Ihrer Webseite die notwendige Zustimmung zum Setzen von diversen Cookies und zum ausführen von (Tracking)Skripten.
In dem animierten Bild sehen Sie den Cookie Banner in Aktion. Im ersten Fenster gibt es drei Möglichkeiten, die vorgeschrieben sind: Ablehnen, Informationen und Akzeptieren. Jeder Button ist einzeln (de)aktivierbar und als Betreiber haben Sie die Möglichkeit, diese individuell zu bearbeiten und zu gestalten.
Mit dem Banner wird der Consent gesetzt, den Sie als Betreiber auch dokumentieren müssen. Die Consents werden in anonymisierter Form verschlüsselt gespeichert. Ein AVV ist daher nicht zwingend erforderlich, wir bieten ihn natürlich dennoch an.
Das Protokoll ist selbstverständlich dauerhaft in der Administration einsehbar.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Cookie Banner für Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften
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Entdecken Sie den idealen Cookie Consent Manager für gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften
Cookie Banner für Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften
In der Welt der gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften ist die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, einschließlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG), ein zentrales Anliegen. Der Cookie Consent Manager (CCM19) stellt hier eine Lösung dar, die auf den spezifischen Bedarf von gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften zugeschnitten ist.
Warum CCM19 für Ihre Organisation unverzichtbar ist
Cookie Banner für Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften
CCM19 bietet eine umfassende Lösung für die DSGVO- und TDDDG-konforme Verwaltung von Cookie-Zustimmungen – eine Voraussetzung, die für gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften von großer Bedeutung ist. Durch die Nutzung von CCM19 können Sie sicherstellen, dass Ihre Webseite in rechtlicher Sicherheit und im Interesse Ihrer Nutzer operiert.
Ein wesentlicher Vorteil von CCM19 ist die ausschließliche Datenhostung in Deutschland, ohne Inanspruchnahme von Diensten amerikanischer Anbieter wie AWS oder Google Cloud. Dies gewährleistet eine konforme Datenverarbeitung und minimiert rechtliche Risiken für Ihre gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft.
Kundenspezifische Anpassung und Transparenz
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CCM19 zeichnet sich durch eine hohe Anpassungsfähigkeit aus. Sie können entscheiden, ob Sie ein Datenschutz-Banner oder eine Datenschutz-Wand verwenden, ob es einen Ablehnen-Button geben soll und welche Rechtsgrundlage für die Datenerhebung einzelner Dienste zugrunde liegt. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Cookie Consent Manager Plattform perfekt an die Bedürfnisse Ihrer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft anzupassen und gleichzeitig Transparenz gegenüber Ihren Nutzern zu wahren.
Zusätzlich bietet CCM19 die Möglichkeit, die auf Ihrer Webseite genutzten Datenverarbeitungsdienste in Kategorien einzuteilen. Dies vereinfacht die Information Ihrer Nutzer über den Verwendungszweck ihrer Daten erheblich und ermöglicht eine granulare Zustimmungsverwaltung.
Nutzen Sie den Datenschutz als Wettbewerbsvorteil
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Ein professionelles Consent Management wie CCM19 erhöht nicht nur das Vertrauen Ihrer Nutzer, sondern dient auch als Wettbewerbsvorteil für Ihre gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft. Indem Sie Transparenz hinsichtlich der Datenverarbeitung bieten und zeigen, dass Sie den Schutz der Privatsphäre ernst nehmen, schützen Sie nicht nur Ihre Marke, sondern stärken auch die Beziehung zu Ihren Kunden.
Darüber hinaus erlaubt CCM19 die Dokumentation und Nachverfolgung von Nutzerzustimmungen gemäß den DSGVO-Richtlinien. Diese Dokumentationspflicht wird durch ein durchsuchbares Logfile erfüllt, welches den Nachweis der Zustimmung zu jeder Zeit ermöglicht – ein unverzichtbares Feature für jede GWG, um Compliance sicherzustellen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Abschließend, CCM19 unterstützt Sie nicht nur dabei, eine gesetzeskonforme Webseite zu führen, sondern bietet auch die Möglichkeit, Datenschutz in einen echten Mehrwert für Ihre gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft zu verwandeln. Mit CCM19 setzen Sie neue Maßstäbe in puncto Datenschutz und Kundenzufriedenheit.








