Cookie Consent Manager für Grundschulen
Das optimale Cookie Banner für Grundschulen
Entdecken Sie CCM19: Ihren maßgeschneiderten Cookie Consent Manager für Grundschulen. Optimale Datenschutzlösung, entwickelt für Ihre spezifischen Bedürfnisse. Verbessern Sie das Zustimmungsmanagement mit CCM19 – sicher, effizient und mit zuverlässigem Support. Exklusiv für Grundschulen konzipiert.
Mit CCM19 können Sie:
✓ Die Einwilligung Ihrer Besucher sicher abholen.
✓ Cookie Banner in jedes System integrieren.
✓ Die üblichen DSGVO-Probleme elegant umschiffen.
✓ Auf unseren freundlichen & deutschsprachigen Support vertrauen!
Nutzen Sie CCM19 jetzt und erleben Sie, wie einfach
DSGVO-Compliance sein kann! 14 Tage kostenlos im Free Account testen.
Sie nutzen noch keinen Cookie Banner?
Dann testen Sie Ihre Website mit unserem Online-Scanner der Ihnen direkt Auskunft gibt ob ein Banner notwendig ist.
CCM19 hilft bereits 236.453 Webseiten bei der Erfüllung von DSGVO, TDDDG & Co.

Eine Auswahl aus Ihrer Branche Grundschulen
Daten DSGVO-konform speichern
CCM19 speichert die Daten aus Sicherheitsgründen nur auf Servern, die:
- innerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO, und zwar ausschließlich in Deutschland, liegen.
- nicht bei einem der großen Cloud-Provider, von Unternehmen aus den USA, gehostet werden.
Auch wenn derzeit der Privacy Shield 2.0 gilt, ist es auf Dauer fraglich, ob personenbezogene Daten rechtswirksam in die USA übertragen werden dürfen. Dies bedeutet schlicht: Man sollte dauerhaft keine außereuropäischen Anbieter nutzen, die derartige Daten speichern.
Hinzu kommt, dass der sogenannte Cloud Act, der es den US-Behörden ermöglicht selbst dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu nehmen, wenn die Speicherung gar nicht in den USA erfolgt. Sprich: Auch wenn die Server der amerikanischen Cloud-Anbieter in Deutschland stehen, besteht dennoch die Möglichkeit eines Durchgriffs durch die US-Behörden.
Dadurch erscheint es derzeit fraglich, ob es dauerhaft datenschutzkonform ist, personenbezogene Daten wie Consent-Daten direkt auf Servern von US-amerikanischer Anbietern zu speichern. Deshalb verzichten wir von CCM19 im Interesse unserer Besucher dauerhaft auf entsprechende Anbieter – wir nutzen nur Speichermöglichkeiten von deutschen Unternehmen in Deutschland.
Erfüllung der Dokumentationspflicht
Aus der DSGVO ergibt sich eine Dokumentationspflicht auch für Anbieter aus der Branche Grundschulen für die Speicherung der gegebenen Zustimmung(en). Man muss als Website-Betreiber demnach jederzeit nachweisen können, dass Besucher X den Consent Y gegeben hat. Dies wird idealerweise in einem durchsuchbaren Logfile festgehalten, so dass der Betreiber den Consent jederzeit nachprüfen kann.
In Art. 5 Abs. 2 DSGVO wird die ,,Rechenschaftspflicht" definiert. Verantwortliche müssen die Einhaltung bestimmter Datenschutzgrundsätze, für die sie verantwortlich sind, nachweisen können. Art. 24 Abs.1 DSGVO spezifiziert, dass Verantwortliche verpflichtet sind, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Datenverarbeitung DSGVO-gemäß erfolgt.
Damit fallen leider schon sehr viele einfache Cookie Banner Skripte hintenüber: Ein entsprechendes Logfile, das angemessen anonymisiert ist und erst im Augenblick der Anfrage mit Hilfe des Anfragenden deanonymisiert werden kann, ist meist nicht verfügbar.
Cookie Banner für Grundschulen
Das Herzstück von CCM19 für Ihre Grundschulen Webseite, Onlineshop oder sonstige Applikation - der Cookie Banner für Grundschulen. Mit diesem Banner realisieren Sie auf Ihrer Webseite die notwendige Zustimmung zum Setzen von diversen Cookies und zum ausführen von (Tracking)Skripten.
In dem animierten Bild sehen Sie den Cookie Banner in Aktion. Im ersten Fenster gibt es drei Möglichkeiten, die vorgeschrieben sind: Ablehnen, Informationen und Akzeptieren. Jeder Button ist einzeln (de)aktivierbar und als Betreiber haben Sie die Möglichkeit, diese individuell zu bearbeiten und zu gestalten.
Mit dem Banner wird der Consent gesetzt, den Sie als Betreiber auch dokumentieren müssen. Die Consents werden in anonymisierter Form verschlüsselt gespeichert. Ein AVV ist daher nicht zwingend erforderlich, wir bieten ihn natürlich dennoch an.
Das Protokoll ist selbstverständlich dauerhaft in der Administration einsehbar.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Cookie Banner für Grundschulen
Cookie Banner für Grundschulen in 5 Minuten integriert!
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Im digitalen Zeitalter haben Grundschulen die einzigartige Verantwortung, die Online-Privatsphäre ihrer Schüler zu schützen, während sie gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ein Cookie Consent Manager (CCM) spielt hierbei eine Schlüsselrolle, insbesondere wenn man bedenkt, wie empfindlich die Datenverarbeitung in einem Bildungskontext sein kann. CCM19 bietet eine Lösung, die speziell darauf ausgerichtet ist, diesen Anforderungen gerecht zu werden, indem sie Datenschutz und Compliance harmonisch miteinander verbindet.
Warum CCM19 für Grundschulen ideal ist
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CCM19 unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen Anbietern. Dieser CCM gewährleistet nicht nur die vollständige Einhaltung der DSGVO und des TDDDG, sondern stellt auch sicher, dass alle Daten ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert werden. Diese Faktoren sind entscheidend, um den Schutz der Schülerdaten in Grundschulen zu gewährleisten. Darüber hinaus setzt sich CCM19 durch seine Benutzerfreundlichkeit, Anpassungsfähigkeit und Klarheit der Kommunikation von anderen Anbietern ab, was ihn zum besten Cookie Consent Manager für den Bildungssektor macht.
Einzigartige Funktionen von CCM19
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CCM19 bietet eine Vielzahl von Funktionen, die es ideal für Grundschulen machen. Dazu gehören eine hohe Anpassungsfähigkeit des Cookie-Banners, die vollständige Absenz von US-Anbietern wie AWS oder Google Cloud und eine benutzerfreundliche Bedienoberfläche. Ferner unterstützt CCM19 die Signalisierung der Nutzerzustimmung über Google Consent Mode v2, was eine ununterbrochene Anzeigenpersonalisierung und Datenanalyse ermöglicht, ohne die Privatsphäre zu gefährden. Diese Kombination aus Features transformiert den Datenschutz in einen Wettbewerbsvorteil für Grundschulen, indem es Vertrauen schafft und gleichzeitig die rechtliche Sicherheit erhöht.
- Speicherung der Daten nur auf deutschen Servern
- Hohe Zustimmungsraten und rechtliche Sicherheit
- Freundlicher, deutschsprachiger Support
- Dokumentationspflicht-Erfüllung durch durchsuchbare Logfiles
- Minimierung rechtlicher Risiken durch Anpassungsfähigkeit an Gesetzesänderungen
Anpassung und Nutzerinformation
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Ein weiterer Vorteil von CCM19 ist seine Fähigkeit zur individuellen Anpassung. Jede Grundschule kann entscheiden, wie die Cookie Consent Management-Strategie aussehen soll. Ob es um das Design des Privacy Banners, die Setzung eines Ablehnen-Buttons oder die rechtliche Grundlage für das Sammeln von Daten geht, CCM19 lässt sich vollständig an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Zudem erleichtern definierte Kategorien von Datenverarbeitungsdiensten Grundschulen, ihre Nutzer effektiv über den Umfang und Zweck der Datensammlung zu informieren, was wiederum das Vertrauen stärkt und zur Einhaltung der Datenschutzgesetze beiträgt.
Die granularen Einstellungsmöglichkeiten von CCM19 ermöglichen es, detaillierte Informationen zu den einzelnen datenverarbeitenden Diensten, wie z.B. Google Analytics oder Facebook Pixel, bereitzustellen. Durch die umfangreiche Datenbank mit Datenschutz-Templates sind Grundschulen in der Lage, ihre Datenschutzrichtlinien nicht nur zu stärken, sondern auch in ihre allgemeinen Datenschutzkonzepte zu integrieren. Darüber hinaus berücksichtigt CCM19 durch die Erkennung der IP-Adresse des Nutzers regionale Datenschutzgesetze und stellt eine entsprechende Lokalisierung in über 24 Sprachen bereit, was für Grundschulen mit internationalen Schülern und Familien besonders relevant sein kann.
Zum Schluss ermöglicht CCM19 eine effektive Verwaltung der Zugriffsrechte, was für die Struktur von Grundschulen entscheidend ist. Verschiedene Benutzergruppen wie die Rechtsabteilung, Marketing oder IT können spezifische Berechtigungen erhalten, um die Cookie Consent Manager-Einstellungen zu modifizieren, zu überprüfen oder zu veröffentlichen. Damit haben Grundschulen die volle Kontrolle über ihre Datenschutzpraktiken und können sich sicher sein, dass ihre Konfigurationen stets den aktuellen juristischen Anforderungen entsprechen.








