Einwilligungsverwaltungsverordnung in Kraft: Wo sind die Dienste?
Die Bundesregierung hat Maßnahmen umgesetzt, um die ständige Konfrontation mit Cookie-Bannern zu reduzieren - das ist jedenfalls das Ziel. Seit dem 1. April 2025 gilt dazu die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV). Allerdings existieren aktuell noch keine offiziell anerkannten Dienste zur zentralen Einwilligungsverwaltung, da diese umfangreiche Anforderungen erfüllen und ein teures Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen. Was bedeutet das für Sie als Webseitenbetreiber?
Status quo: EinwV in Kraft, aber keine anerkannten Dienste
- Status quo: EinwV in Kraft, aber keine anerkannten Dienste
- Gibt es Alternativen?
- Datenschutzbedenken vor allem für Nutzer
- Wie bereiten wir uns bei CCM19 auf die Einführung der EinwV vor?
- Wenn es irgendwann eines - oder mehrere - gibt - wird das Pflicht für Betreiber?
- Was bedeutet das aktuell für Sie als Website-Betreiber?
- Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Obwohl die EinwV in Kraft getreten ist, wurden bislang noch keine Anbieter offiziell anerkannt. Gründe hierfür sind vermutlich die zahlreichen anspruchsvollen technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen, die Anbieter solcher Dienste erfüllen müssen, sowie die hohen Kosten und Risiken die damit verbunden sind.
Eine äußerst unsichere Ertragslage für mögliche Betreiber rundet das aus unserer Sicht nochmal deutlich ab, ein wirtschaftlich tragfähiges Modell ist derzeit nicht ersichtlich.
Gibt es Alternativen?
Derzeit existiert keine Lösung, die den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 26 TDDDG in Verbindung mit der EinwV vollständig entspricht. Die Herausforderung liegt darin, dass Anbieter umfangreiche technische, organisatorische und sicherheitstechnische Voraussetzungen erfüllen müssen, darunter ein anspruchsvolles Anerkennungsverfahren mit detailliertem Sicherheitskonzept. Offensichtlich gibt es derzeit niemanden der das auf sich nimmt. Alternativen über die bisherigen Cookie-Banner hinaus sind derzeit daher nicht in Sicht.
Datenschutzbedenken vor allem für Nutzer
Obwohl zentrale Einwilligungsdienste die Nutzung erleichtern könnten, bestehen weiterhin Datenschutzbedenken, da die zentrale Datenhaltung grundsätzlich das Risiko der umfassenden Nutzerprofilbildung birgt. Ob Nutzer einer solchen zentralen Profilbildung zustimmen wollen, ist daher ohnehin fraglich.
Wie bereiten wir uns bei CCM19 auf die Einführung der EinwV vor?
Wir von CCM19 verfolgen die Entwicklungen rund um die Einwilligungsverordnung (EinwV) intensiv. Unsere Consent-Management-Lösung entwickeln wir kontinuierlich weiter, um künftig mit offiziell anerkannten Einwilligungsdiensten kompatibel zu sein, sobald diese verfügbar sind. Denn eines ist klar: Ohne Cookie-Banner wird es auch in Zukunft nicht gehen, da nicht alle Besucher ein Einwilligungsverwaltungstool nutzen werden und vor allem:
Falls sich in diesem Bereich ein Markt entwickelt, wird es mehrere Tools geben – vielleicht sogar viele. In solchen Fällen wird das CCM19-Cookie-Banner das Tool sein, das Sie benötigen, um all dies zu steuern und zu beherrschen. Andernfalls müssten Sie sonst dutzende Tools zur Einwilligungsverwaltung einbinden und selber pflegen.
Wenn es irgendwann eines - oder mehrere - gibt - wird das Pflicht für Betreiber?
Nein, die Nutzung ist für Webseitenbetreiber und Unternehmen 100% freiwillig, so liest es sich jedenfalls hier: (§ 18 Abs. 1 EinwV). Bei der Nutzung eines solchen Tools durch Betreiber ergeben sich darüber hinaus deutlich größere technische und organisatorische Herausforderungen als bei der Nutzung von Cookie-Bannern, daher rechnen wir derzeit nicht mit einer großen Verbreitung. Es lohnt sich schlicht nicht für Betreiber von Webseiten - höhere Kosten, höhere Risiken, weniger Daten und weniger Ertrag.
(1) Die Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung durch Anbieter von digitalen Diensten erfolgt freiwillig. (§ 18 Abs. 1 EinwV)
Was bedeutet das aktuell für Sie als Website-Betreiber?
Da derzeit noch keine anerkannten zentralen Einwilligungsverwaltungsdienste verfügbar sind, besteht derzeit keinerlei Handlungsbedarf. Selbst wenn künftig anerkannte Dienste verfügbar werden, bleibt die Nutzung der Einwilligungsverwaltungsdienste durch die Webseitenbetreiber freiwillig (s.o.). Wenn Sie als Betreiber diese Dienste einbinden wollen, wird das über CCM19 problemlos möglich sein, da wir die passenden Schnittstellen zu diesen Anbietern natürlich implementieren werden.
Handlungsbedarf besteht derzeit wie gesagt nicht! Sobald sich das ändert werden wir Sie natürlich frühzeitig informieren.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Halten Sie das für Quatsch? Oder super sinnvoll? Haben Sie Idee für uns zu dem Thema? Ich freue mich auf Ihre Feedback - Dr. Carsten Euwens.


_johannaK
Ich frage mich aber, wie das Ganze datenschutzrechtlich wirklich abgesichert werdensoll. Wenn eine zentrale Stelle diese Informationen speichert, wer kontrolliert dann deren Integrität und Zugriff? Das Thema ist mal wieder viel zu komplex. Hoffentlich bleibt die Nutzerkontrolle dabei nicht auf der Strecke
_s.y.
_Engelhard Heß
Deutschland ist am Ende. Es kommt die Deutschlandbeendigungseinwilligungsbestimmungsverordnung gefolgt von der Deutschlandbeendigungsdurchführungsverordnung. Bitte beachten.
_VoiceMind.de
Es beruhigt uns, dass aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht und dass die Nutzung anerkannter Einwilligungsdienste auch künftig freiwillig bleibt. Besonders schätzen wir, dass Sie die Entwicklungen genau beobachten und Ihre Lösung rechtzeitig anpassen werden, sobald es relevante Neuerungen gibt.
Für unser Unternehmen - vor allem für den Bereich KI - ist es extrem wichtig, rechtssicher und gleichzeitig effizient zu arbeiten — Ihre klare Kommunikation und Ihr vorausschauender Ansatz geben uns hier ein gutes Gefühl. Vielen Dank dafür.
_stna
lg. s. n.
_A. Frings
Mich nervt der ganze Kram, schon die DSGV ist mir alles zu viel. Für kleine Webseitenbetreiber - so ein Aufwand, um nicht zu sagen: Bürokratie.
Viele Grüße A. Frings
_SK
_Niko
_DJ
_JS
Wenn die Einwilligungsverwaltungsverordnung allerdings so ein kompliziertes Konstrukt wird, wie es sich im obigen Text anhört, bleibe ich mit meinem Unternehmen lieber beim Cookiebanner. Da fühle ich mich sicher und habe (im Vertrauen auf CCM19) alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Schade, die Idee dahinter war ja grundsätzlich gut.