Gericht kippt manipulative Cookie-Banner – kein Problem für CCM19 Kunden

Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Cookie-Banner auf Webseiten eine Möglichkeit zum Ablehnen auf der ersten Ebene bieten müssen – diese darf gegenüber dem Zustimmungsbutton nicht schwerer auffindbar sein. Damit folgt das Gericht einer verbraucherfreundlichen Linie, die Nutzerinnen und Nutzern eine echte Entscheidungsfreiheit beim Umgang mit Cookies ermöglichen soll. Der „Trick" vieler Webseiten, eine Ablehnung zu verstecken oder nur über Umwege zugänglich zu machen, ist somit rechtlich nicht haltbar.
CCM19: Gleichberechtigte Wahlmöglichkeiten von Anfang an
- CCM19: Gleichberechtigte Wahlmöglichkeiten von Anfang an
- Update für Standardvorlagen
- Hier gehts zum Urteil
- Einordnung des Urteils: Klare Linie gegen manipulative Banner
- Gestaltung der zweiten Ebene: Gericht rügt gezielte Lenkung zur Einwilligung
- Was das Urteil im Kern bedeutet: Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Manipulation im Design: So sehen Dark Patterns bei Cookie-Bannern aus
- Wie sieht ein DSGVO-konformes Cookie-Banner aus?
- Fazit: Rechtssicherheit beginnt beim Design
- Selber prüfen in Ihrem CCM19 Cookie Banner
- Wie ist Ihre Meinung zu diesem Urteil?
Bei CCM19 begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich – unsere Software-Lösung hat schon lange vor diesem Urteil den rechtlichen Anforderungen entsprochen. Bereits standardmäßig sieht CCM19 vor, dass Webseitenbesucher zwei passende Buttons angezeigt bekommen: einen zur Zustimmung "Akzeptieren" und einen zur Ablehnung "Ablehnen". Diese befinden sich nebeneinander, auf der ersten Ebene, mit vergleichbarer Sichtbarkeit und Zugänglichkeit und können auch nicht ohne weiteres ausgeblendet werden.
Einziger kleiner Unterschied zum aktuellen Urteil: Bisher lautete der Text auf dem Ablehnungsbutton schlicht „Ablehnen". Aus unserer Sicht wurde damit der Sinn des Urteils bereits vollständig erfüllt – denn die Funktionalität war und ist identisch mit dem, was im Urteil mit „Alles ablehnen" beschrieben wird.
Update für Standardvorlagen
Das Urteil schreibt keinen konkreten Wortlaut wie „Alles ablehnen" vor, sondern betont die Gleichwertigkeit in der Nutzerführung. Dennoch haben wir uns entschieden, die Beschriftung auf „Alles ablehnen" anzupassen, für maximale Klarheit.
Neukunden erhalten die aktualisierte Beschriftung automatisch. Bestandskunden können die Umstellung bei Bedarf mit wenigen Klicks selbst vornehmen, eine Notwendigkeite dazu ergibt sich aus dem Urteil aus unserer Sicht jedoch nicht. Es geht hier eher darum ein besseres Gefühl dabei zu haben. Falls dies in Zukunft durch weitere Urteile zwingend vorgegeben wird, werden wir das natürlich entsprechend anpassen.
Wenn Sie den Button anpassen wollen, loggen Sie sich in Ihr Konto ein und klicken Sie auf die Domain die Sie bearbeiten wollen. Danach klicken Sie im Menü links auf Texte & Sprachen, dort dann auf den grünen Button klicken wir im Screenshot zu sehen.

Danach können Sie den Text einfach anpassen in der hier zu sehenden Maske. Mit Speichern ist der neue Text dann direkt auf der Webseite zu sehen.

Zusätzlich haben wir den „Alle akzeptieren"-Button auf der zweiten Ebene in allen Standard-Themes auch bei Bestandskunden deaktiviert. Damit reagieren wir auf die Kritik des Gerichts an Gestaltungsmustern auf der zweiten Ebene von Cookie-Bannern. Kunden, die ein eigenes Theme nutzen, empfehlen wir, die Gestaltung ihrer Einwilligungsbanner ebenfalls zu überprüfen, insbesondere mit Blick auf die Gleichbehandlung von Auswahlmöglichkeiten.
Hier gehts zum Urteil
Den Volltext zum Urteil (10 A 5385/22) vom Verwaltungsgericht Hannover finden Sie hier: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/230df5cf-d76c-4561-9499-e44445a96f11
Einordnung des Urteils: Klare Linie gegen manipulative Banner
Das Urteil reiht sich ein in eine Reihe rechtlicher Entwicklungen, die darauf abzielen, sogenannte „Dark Patterns" im Design von Cookie-Bannern zu unterbinden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Nutzer ihre Einwilligung freiwillig und ohne Manipulation erteilen – ganz im Sinne der DSGVO.
Gestaltung der zweiten Ebene: Gericht rügt gezielte Lenkung zur Einwilligung
Das Verwaltungsgericht Hannover hat in seinem Urteil nicht nur die erste, sondern auch die zweite Ebene des Cookie-Banners scharf kritisiert. Dort wurde – wie auch auf der ersten Ebene – ein „Alle akzeptieren"-Button deutlich hervorgehoben, während die Schaltfläche „Auswahl speichern" visuell in den Hintergrund trat.
Allein der Button „Alle akzeptieren" war farblich gestaltet (blau mit weißer Schrift), während andere Optionen – wie „Einstellungen" oder „Auswahl speichern" – in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund kaum als Schaltflächen erkennbar waren.

Diese gestalterische Ungleichbehandlung führte laut Gericht dazu, dass Nutzer aktiv in Richtung Zustimmung gelenkt wurden.
Zudem wurde bemängelt, dass die Nutzer auf der ersten Ebene keine gleichwertige Möglichkeit hatten, die Einwilligung abzulehnen. Stattdessen gab es gleich zwei prominente Zustimmungsoptionen: „Alle akzeptieren" sowie „Akzeptieren & schließen x". Letztere ist laut Gericht besonders problematisch, weil Nutzer das „x"-Symbol typischerweise als reine Schließen-Funktion interpretieren – nicht als Abgabe einer umfassenden Einwilligung.
Die Richter kamen zu dem Schluss:
„Die Nichterteilung einer umfassenden Einwilligung werde den Nutzern eindeutig schwergemacht."
Unter diesen Umständen seien die Einwilligungen nicht freiwillig, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass sie lediglich aus Bequemlichkeit oder aufgrund von Missverständnissen erteilt wurden.
Was das Urteil im Kern bedeutet: Die wichtigsten Punkte im Überblick
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover liefert eine klare Orientierung für die Gestaltung von Cookie-Bannern und den datenschutzkonformen Einsatz von Tracking-Diensten. Die wichtigsten Aussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Wenn es einen „Alle akzeptieren"-Button gibt, muss es auch eine ebenso leicht zugängliche Ablehnmöglichkeit geben – auf derselben Ebene und ohne zusätzlichen Aufwand.
- Ein Klick auf das „X" in der Ecke darf nicht als gültige Einwilligung gewertet werden, da Nutzer es als reine Schließen-Funktion interpretieren.
- Ein wiederholter „Alle akzeptieren"-Button auf der zweiten Ebene kann irreführend sein – insbesondere wenn er optisch hervorgehoben ist.
- Der Begriff „Einwilligung" sollte zwar genannt werden, muss aber nicht zwingend im Bannertext stehen – solange keine gezielt missverständliche Formulierung gewählt wird.
- Das ständige Neuanzeigen des Cookie-Banners, wenn ein Nutzer nur teilweise einwilligt oder ablehnt, stellt unzulässiges Nudging dar.
- Hinweise zur Datenverarbeitung in Drittstaaten (z. B. USA) und zum Widerrufsrecht müssen beim Überfliegen des Banners erkennbar sein – ohne Scrollen.
- Bei Berufung auf „berechtigtes Interesse" muss eine dokumentierte und nachvollziehbare Interessenabwägung erfolgen – idealerweise öffentlich in der Datenschutzerklärung.
Manipulation im Design: So sehen Dark Patterns bei Cookie-Bannern aus
Manipulative Cookie-Banner setzen auf sogenannte Dark Patterns – also Gestaltungsmuster, die Nutzer gezielt in eine bestimmte Richtung lenken sollen.
Besonders verbreitet sind:
- Unauffindbare Ablehnen-Buttons: Die Option, Cookies abzulehnen, ist versteckt, etwa hinter mehreren Klicks oder in einem schwer erreichbaren Bereich des Banners.
- Visuelle Beeinflussung: Die Schaltfläche „Alle akzeptieren" ist auffällig gestaltet, während die Ablehnung optisch in den Hintergrund tritt – z. B. durch Graufärbung oder kleinere Schrift.
- Irreführende Sprache: Text suggeriert, dass Cookies notwendig seien, um die Website überhaupt nutzen zu können – obwohl das technisch oft nicht stimmt.

Solche Gestaltungen widersprechen den Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere der Anforderung, dass eine Einwilligung freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen muss (Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DSGVO).
Wie sieht ein DSGVO-konformes Cookie-Banner aus?
Das Urteil aus Hannover macht deutlich: Cookie-Banner müssen nicht nur vorhanden, sondern auch rechtskonform gestaltet sein. Wer noch auf alte Designs setzt, bei denen Nutzer zur Zustimmung gelenkt werden oder eine Ablehnung erschwert wird, sollte dringend handeln.
Folgende Punkte sind jetzt besonders wichtig:
- „Ablehnen"-Button auf erster Ebene:
Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Cookies genauso einfach abzulehnen wie zu akzeptieren – ohne zusätzliche Klicks oder versteckte Optionen. - Gleichwertige Gestaltung:
Akzeptieren- und Ablehnen-Schaltflächen müssen gleichwertig und leicht zugänglich sein – sowohl farblich als auch in Größe und Platzierung. Idealerweise identisch, dies ist aber nicht vorgeschrieben zum jetzigen Zeitpunkt und kann aus unserer Sicht auch nicht aus dem obigen Urteil abgeleitet werden. Falls Sie in der Vergangenheit die Farben angepasst haben, schauen Sie am besten einmal kurz rein und ändern Sie das wie gewünscht. - Transparente Sprache:
Die Erläuterung der Zwecke und Anbieter sollte verständlich und nicht irreführend formuliert sein. - Dokumentierte Einwilligungen:
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Einwilligungen revisionssicher gespeichert und jederzeit nachweisbar sein – z. B. durch ein zertifiziertes Consent-Management-Tool.

Fazit: Rechtssicherheit beginnt beim Design
Cookie-Banner dürfen nicht länger mit Tricks arbeiten. Wer personenbezogene Daten verarbeiten möchte, muss den Datenschutz seiner Besucher ernst nehmen und das beginnt bei einer fairen, transparenten Einwilligung.
Gerichte und Aufsichtsbehörden machen deutlich, dass Einwilligungen nur dann wirksam sind, wenn sie auf echter Wahlfreiheit basieren – und die beginnt beim Design des Banners. Wer Nutzer zu stark durch Farbe, Sprache oder Platzierung beeinflusst, riskiert nicht nur Abmahnungen und Bußgelder, sondern auch den Verlust wertvoller Tracking-Daten.
Für Website-Betreiber bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um das eigene Consent-Banner zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Mit einer klaren, transparenten Gestaltung und gleichwertigen Auswahlmöglichkeiten zeigen Sie nicht nur Rechtskonformität, sondern auch Respekt gegenüber Ihren Nutzern. Und das zahlt sich langfristig aus – in Vertrauen, Nutzersignalen und besserer Datenqualität.
Selber prüfen in Ihrem CCM19 Cookie Banner
Sie können die oben angemerkten Einstellungen jederzeit selber überprüfen. Loggen Sie sich dazu in Ihren Accoun in unserer Cloud ein: cloud.ccm19.de - wählen Sie Ihre Domain aus und klicken Sie auf das Theme in Ihrem Dashboard.

Im folgenden Fenster innerhalb des Themes können Sie dann die Buttonfarben z.B einstellen und mit der Vorschau überprüfen ob das passt, Sie können dort auch die verfügbaren Buttons und die Ausgabe und Position bestimmen.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Urteil?
Ich freue mich auf Ihr Feedback!

_Heiko
Zum Glück nutz ich schon lange ccm19 – da war der Ablehnen-Button eh kein Akt.
Jetzt müssen nur noch die restlichen Banner-Baukästen hinterherziehen :-D
_nsilver
Die Richter bemängelten, dass Begriffe wie „optimales Nutzungserlebnis“ und „akzeptieren und schließen“ irreführend seien. Von einer echten „Einwilligung“ sei im Banner keine Rede gewesen.
Außerdem sei weder klar erkennbar gewesen, wie viele Partner und Drittanbieter eingebunden waren, noch wer das überhaupt ist.
Wenn ich mir die Seite der NOZ heute anschaue (https://www.noz.de/), sieht das ehrlich gesagt immer noch so aus.
Das Urteil stammt vom 19. März – aber bis wann genau muss das denn nun umgesetzt sein?
carsten euwens