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Zumindest gilt das Urteil für die Hochschule RheinMain, die auf Ihrer Webseite den Dienst von CookieBot genutzt hat. Nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren, darf die Universität den Dienst nicht mehr einsetzen auf der eigenen Webseite. Wann die Universität dem nachkommt ist derzeit noch offen.
Heute am 20.05.2021 hat der deutsche Bundestag das neue TDDDG beschloßen dass die Nutzung und Einwilligung von Cookies und beliebigen anderen Informationen im Browser des Besuchers neu regelt. Zu beachten sind hier vor allem die Bußgelder die hier zum Tragen kommen.





