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Die Diskussion über eine mögliche Ausnahmeregelung von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mag auf den ersten Blick wie eine Entlastung wirken. Doch bei genauerem Hinsehen birgt sie für Unternehmen selbst erhebliche Risiken – wirtschaftlich, rechtlich und in Bezug auf das Vertrauen ihrer Kunden.
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Zumindest gilt das Urteil für die Hochschule RheinMain, die auf Ihrer Webseite den Dienst von CookieBot genutzt hat. Nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren, darf die Universität den Dienst nicht mehr einsetzen auf der eigenen Webseite. Wann die Universität dem nachkommt ist derzeit noch offen.