.

Datenschutz für KMU – warum eine DSGVO-Ausnahme wirtschaftlich riskant ist

Datenschutz für KMU – warum eine DSGVO-Ausnahme wirtschaftlich riskant istDie Diskussion über eine mögliche Ausnahmeregelung von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mag auf den ersten Blick wie eine Entlastung wirken. Doch bei genauerem Hinsehen birgt sie für Unternehmen selbst erhebliche Risiken – wirtschaftlich, rechtlich und in Bezug auf das Vertrauen ihrer Kunden.

Datenschutz für KMU – warum eine DSGVO-Ausnahme wirtschaftlich riskant ist

YouTube-Videos DSGVO-konform einbinden

Flat-Design-Illustration zur DSGVO-konformen Einbindung von YouTube-Videos mit Einwilligungsbanner, einem Mann am Laptop und CCM19-Schriftzug

Möchten Sie YouTube-Videos auf Ihrer eigenen Website einbetten und dabei sicherstellen, dass Sie alle Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten? Mit der Iframe-Blockierungs-Funktion von CCM19 können Sie externe Inhalte wie YouTube-Videos datenschutzkonform einbinden. Diese Funktion steht ab dem Starter-Tarif zur Verfügung und verhindert das automatische Setzen unerwünschter Cookies.

Mehr erfahren

Digitale Barrierefreiheit ab 2025: Was Unternehmen wissen müssen

Was ist digitale Barrierefreiheit und warum wird sie zukünftig so wichtig sein?

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Cookie-Banner-Alternative

Was die neuen Pläne der Bundesregierung für Website-Betreiber bedeuten?

Flat-Design-Illustration mit Paragraphenzeichen, Cookie-Banner, Accept-Button und einer Person, die auf die Datenschutz-Einwilligung hinweist – ohne zusätzliche Handgrafik

Die Bundesregierung plant Maßnahmen, um Cookie-Banner zu reduzieren. Neue Technologien wie PIMS sollen Einwilligungen zentral verwalten und den Prozess für Nutzer vereinfachen. Doch was bedeutet das für Website-Betreiber? 

Erfahren Sie mehr über Chancen und Herausforderungen

Cookie-Dienste die Daten in die USA übermitteln dürfen nicht genutzt werden / sind illegal | Cookiebot Urteil

usa privacy shieldZumindest gilt das Urteil für die Hochschule RheinMain, die auf Ihrer Webseite den Dienst von CookieBot genutzt hat. Nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren, darf die Universität den Dienst nicht mehr einsetzen auf der eigenen Webseite. Wann die Universität dem nachkommt ist derzeit noch offen.

Cookie-Dienste die Daten in die USA übermitteln dürfen nicht genutzt werden / sind illegal | Cookiebot Urteil