DSGVO-konformes Cookie-Banner: Alle Anforderungen im Überblick
Wer eine Website für ein deutsches Publikum betreibt, kommt i.d.R. an einem Cookie-Banner nicht mehr vorbei. Doch spätestens seit mehreren aktuellen Urteilen deutscher Verwaltungsgerichte – insbesondere des VG Hannover – stehen Website-Betreiber vor der Herausforderung, ihre Cookie-Banner noch exakter an die Datenschutzregeln anzupassen. Die Gerichte machen klar: Nur wer wirklich alle Anforderungen der DSGVO und deren Auslegung umsetzt, kann Abmahnungen und Bußgelder vermeiden.
Doch wie sieht so ein rechtssicheres Cookie-Banner im Jahr 2025 konkret aus? Welche Punkte sind laut den jüngsten Urteilen besonders zu beachten und woran scheitern viele noch immer? In diesem Beitrag bekommst du einen strukturierten Überblick inklusive Infografik und Praxisbeispielen. So kannst du Schritt für Schritt prüfen, ob dein Cookie-Banner auf dem neuesten Stand ist.
Praxis-Check: So setzen Sie die DSGVO-Anforderungen im Cookie-Banner richtig um
Die Infografik zeigt auf einen Blick, was 2025 für ein rechtssicheres Cookie-Banner zählt. Doch was bedeutet jeder dieser Punkte für die konkrete Gestaltung und technische Umsetzung?
Hier erläutern wir jeden Aspekt einzeln – von der Information bis zur Gestaltung – und geben Ihnen Tipps für die fehlerfreie Praxis.
Transparente Information
Ein DSGVO-konformes Cookie-Banner muss dem Nutzer bereits vor seiner Einwilligung klar und verständlich erklären,
- welche Cookies oder Dienste zum Einsatz kommen
- zu welchem Zweck sie genutzt werden.
Praxis:
Vermeiden Sie juristische Fachsprache oder lange, unübersichtliche Textblöcke. Nutzer müssen sofort erfassen können,
welche Arten von Cookies (z. B. Statistik, Marketing, Funktionalität) verwendet werden und was das für sie bedeutet.
Beispiel:
„Diese Website verwendet Cookies für Analyse, Marketing und Funktionalität. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung."
Dos:
- Klare Sprache
- Einfache, nachvollziehbare Kategorien (z. B. „Analyse", „Werbung")
- Link zur Datenschutzerklärung direkt im Banner
Don'ts:
- Versteckte Hinweise
- „Kleingedrucktes" oder nur technischer Jargon
Einwilligung erforderlich
Die aktive Zustimmung der Nutzer ist Pflicht.
Vor dem Setzen von nicht-essentiellen Cookies (z. B. für Marketing oder Statistik) muss der Nutzer eindeutig zustimmen – und darf dies nicht einfach durch bloßes Weitersurfen oder Scrollen tun.
Praxis:
Es darf keine vorausgewählten Checkboxen geben. Nutzer müssen selbst wählen können, ob und wofür sie zustimmen.
Ein bloßes „OK“-Button ohne echte Auswahlmöglichkeiten reicht nicht.
Beispiel:
Erst nach Klick auf „Akzeptieren“ oder gezieltes Aktivieren einer Kategorie dürfen entsprechende Cookies gesetzt werden.
Dos:
- Buttons und Optionen klar benennen („Alle akzeptieren“, „Nur notwendige Cookies“)
- Keine vorausgewählten Häkchen bei optionalen Diensten
Don'ts:
- Voreingestellte Zustimmung
- Zustimmung allein durch Scrollen oder Weitersurfen
Nur essenzielle Cookies vor Zustimmung
Technisch nicht notwendige Cookies (z. B. Analyse, Marketing) dürfen erst nach Einwilligung gesetzt werden.
Praxis:
Vor der Zustimmung dürfen lediglich Cookies für Sicherheit, Login oder den Warenkorb gesetzt werden – alles andere ist erst nach expliziter Einwilligung zulässig.
Beispiel:
Analytics, Tracking- oder Werbe-Cookies werden erst nach Zustimmung geladen.
Dos:
- Deutliche Trennung zwischen essentiellen und optionalen Cookies
- Banner zeigt, dass bestimmte Dienste erst nach Zustimmung aktiviert werden
Don'ts:
- Analyse- oder Marketing-Cookies bereits beim Seitenaufruf
Widerruf jederzeit möglich
Nutzer müssen ihre Zustimmung jederzeit und genauso einfach widerrufen können, wie sie sie gegeben haben.
Praxis:
Ein „Cookie-Einstellungen bearbeiten“-Link sollte jederzeit sichtbar bleiben (z. B. im Footer).
Beispiel:
Der Nutzer kann jederzeit seine Einwilligung widerrufen und die Cookie-Einstellungen anpassen.
Dos:
- Klar sichtbarer Link („Cookie-Einstellungen“, „Zustimmung widerrufen“)
- Genauso einfache Bedienung wie beim Erteilen der Zustimmung
Don'ts:
- Einstellungen nur tief versteckt im Impressum
- Keine Möglichkeit zum Widerruf nach Erteilung
Dokumentation der Einwilligung
Die erteilte Einwilligung muss nachvollziehbar dokumentiert werden:
- Zeitpunkt
- Umfang
- Informationsstand zum Zeitpunkt der Zustimmung
Praxis:
Das Banner muss technisch so gestaltet sein, dass Einwilligungen datenschutzkonform gespeichert werden und im Zweifel (z. B. bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde) nachgewiesen werden können.
Beispiel:
Technische Protokollierung: Datum, Uhrzeit, gewählte Optionen.
Dos:
- Sichere und datenschutzkonforme Speicherung
- Exportfunktion oder Prüfprotokoll im Backend
Don'ts:
- Keine Nachweismöglichkeit bei Prüfungen
Buttons: Gleichwertige Auswahl und neutrales Design
Die Auswahl zwischen „Akzeptieren“ und „Ablehnen“ muss gleichwertig und neutral präsentiert werden.
Buttons dürfen nicht durch Farbe, Größe oder Position beeinflussen.
Praxis:
Beide Buttons müssen gleich sichtbar, gleich groß und ähnlich gestaltet sein. Es darf keine optische „Bevorzugung“ einer Option geben.
Beispiel:
Beide Buttons im Banner sind identisch hervorgehoben („Alle akzeptieren“ und „Nur notwendige Cookies“).
Dos:
- Gleiche Größe, Farbe und Platzierung
- Kein zusätzlicher Button nur zum Akzeptieren
Don'ts:
- Farblich hervorgehobener „Akzeptieren“-Button
- „Ablehnen“-Button versteckt oder kleiner
Design & Gestaltung
Das Banner muss insgesamt neutral und nicht manipulativ gestaltet sein.
Farben, Texte und Interaktionen dürfen die Entscheidung nicht beeinflussen.
Praxis:
Vermeide Animationen, aufdringliche Farben oder ablenkende Effekte. Die Gestaltung soll informieren – nicht lenken.
Beispiel:
Das Banner ist ruhig, klar, ohne auffällige Animationen. Die Buttons sind beide dezent und gleich gestaltet.
Dos:
- Unaufdringliche Farben
- Klare Struktur und ausreichend Abstand
Don'ts:
- Pop-ups mit Zwangsschließung
- Übertriebene Animationen oder Farbakzente, die zum Akzeptieren verleiten
Aktuelle Urteile & Entwicklungen (2025)
„Alles ablehnen“-Button auf der ersten Ebene erforderlich
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass Cookie-Banner, die einen „Alle akzeptieren“-Button anbieten, zwingend einen ebenso sichtbaren „Alles ablehnen“-Button auf der ersten Ebene zeigen müssen. Eine versteckte oder weniger auffällige Ablehnoption reicht nicht aus, um eine echte Wahl zu gewährleisten.
Gericht kippt manipulative Cookie-Banner – kein Problem für CCM19 Kunden
Google Tag Manager (GTM) nur mit Einwilligung zulässig
Auch der Einsatz des Google Tag Managers ist seit dem Urteil des VG Hannover streng an die Einwilligungspflicht gebunden. Beim Laden des GTM werden bereits personenbezogene Daten wie IP-Adressen und Fingerprint-Daten an Google übermittelt – ohne aktive Zustimmung ist das rechtswidrig.
Google Tag Manager nur mit Einwilligung
Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV): Gesetzlich in Kraft, aber keine Dienste verfügbar
Seit dem 1. April 2025 ist die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) in Kraft. Sie soll Nutzern eine zentrale Verwaltung von Einwilligungen über zertifizierte Dienste (PIMS) ermöglichen. Bisher gibt es jedoch noch keine anerkannten Anbieter – bis dahin bleiben Cookie-Banner unverzichtbar.
Einwilligungsverwaltungsverordnung in Kraft: Warum Cookie-Banner weiterhin nötig sind

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