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Richtlinien für Cookie-Banner von NOYB und die Umsetzung mit CCM19

Der bekannte Anwalt für Datenschutzrecht Max Schrems hat die Organisation NOYB (None of Your Business) gegründet, um gegen Unternehmen vorzugehen, die auf ihrer Webseite rechtswidrige Cookie-Banner einsetzen. Das Team von NOYB analysiert seither regelmäßig Cookie-Banner auf Webseiten im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Transparenz und inhaltliche Richtigkeit.

Um keine Abmahnung zu riskieren, ist es daher wichtig, dass das eingesetzte Cookie-Banner auf der eigenen Webseite den strengen Richtlinien von NOYB standhalten kann. CCM19 bringt alle Features für eine korrekte Konfiguration mit und wir zeigen Ihnen im Folgenden, wie Sie mit wenigen Klicks ihr Cookie-Banner NOYB-konform einrichten.

Richtlinien für Cookie-Banner von NOYB und die Umsetzung mit CCM19

Cookie Banner - Consent Optimierung

Die Optimierung der Consent Rate ist die neue Königsdisziplin des OnPage Marketings, wenn Sie Benutzerdaten auf der Seite individuell messen wollen. Nur mit entsprechendem Consent können und dürfen Sie die passenden Skripte und Cookies setzen, mit denen Sie zielgerichtet Daten über Ihre Besucher sammeln und auswerten können.

Um die Rate zu optimieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten, etwa durch Veränderung von Texten, Button-Farben, Button-Positionen uvm. Auch wenn das CCM19 Standarddesign schon einige der Best Practices einsetzt, lohnt es sich immer weitere Varianten zu testen, um die Rate zu optimieren.

Cookie Banner - Consent Optimierung

Cookie Banner - umfassend erklärt

Cookie Banner

Als Webseiten Betreiber müssen Sie einen Cookie Banner zur Verfügung stellen um der DSGVO gerecht zu werden, da Cookies und sonstige Daten zu personenbezogenen Daten gezählt werden.

Außerdem gilt ab dem 01.12.2021 das TTDSG in Deutschland, auch deswegen brauchen Sie zwingend einen Cookie Banner - sonst kann es schnell sehr teuer werden.

Cookie Banner - umfassend erklärt

Cookies - TTDSG - Bundestag - neues Gesetz

GerichtshofHeute am 20.05.2021 hat der deutsche Bundestag das neue TTDSG beschloßen dass die Nutzung und Einwilligung von Cookies und beliebigen anderen Informationen im Browser des Besuchers neu regelt. Zu beachten sind hier vor allem die Bußgelder die hier zum Tragen kommen.

Cookies - TTDSG - Bundestag - neues Gesetz